Nicht angemeldete Unternehmen zur Künstlersozialabgabe beraten
Volltext
Die Künstlersozialkasse (KSK) informiert Sie als potentiellen, zur Künstlersozialabgabe verpflichteten Unternehmer oder Verwerter über Ihre Rechte und Pflichten.
Sie erhalten Informationen darüber, ob Sie als Unternehmer oder Verwerter der Künstlersozialabgabepflicht unterliegen und welche Abgabepflicht der Höhe nach anfällt.
Hierzu zählen unter anderem folgende Punkte:
- warum sind Sie zur Künstlersozialabgabe verpflichtet,
- wann müssen Sie die Künstlersozialabgabe zahlen,
- was ist in Ihrer Entgeltmeldung zu berücksichtigen,
- wer ist eine selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person,
- wie hoch ist der Abgabesatz,
- wie ist das allgemeine Verfahren,
- wie erfüllen Sie Ihre Aufzeichnungspflicht,
- welche Auskünfte müssen Sie geben,
- wann müssen Sie einen Säumniszuschlag zahlen,
- wie ist die Verjährung geregelt,
- was ist eine Ausgleichsvereinigung.
Es gilt die Besonderheit, dass selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätige Personen nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen müssen. Die andere Betragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert.
Die Künstlersozialkasse berät Sie zu allen Fragen rund um die Künstlersozialabgabe.
Verfahrensablauf
Sie stellen der KSK telefonisch oder schriftlich Fragen, oder bitten auf elektronischem Weg um Informationen zur Künstlersozialabgabe.
- Die KSK wird Sie schriftlich, telefonisch oder elektronisch informieren.
Gebühren
Für Sie fallen keine Kosten an.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
telefonisch: in der Regel keine
schriftlich oder elektronisch: in der Regel 1 bis 5 Tage
Voraussetzungen
Sie sind noch nicht bei der KSK als Unternehmen angemeldet.
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Kurzfassung
- Beratung der Künstlersozialkasse für nicht angemeldete Unternehmen Durchführung
- Gründe, Finanzierung, Zuständigkeiten
- Hinweise zum Ausfüllen des Anmelde- und Erhebungs- / Meldebogens
- Gesetzesnovellen 2007 / 2015
- Kunst- / Publizistenbegriff
- abgabepflichtige Unternehmer / Verwerter
- abgabepflichtige Entgelte / Bemessungsgrundlage
- Honorare / Nebenkosten
- abgabefreie Entgelte (z. B. GmbH, Reisekosten)
- Praxisbeispiele
- Folgen der Abgabepflicht
- Melde- / Aufzeichnungs- / Vorlagepflichten
- Verfahren
- Ausgleichsvereinigung
- zuständig: Künstlersozialkasse (KSK)
Zuständige Stellen und Formulare
Künstlersozialkasse (KSK)
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
26380 Wilhelmshaven
Telefon: +49 4421 9734051500
(Service-Center)
Telefax: +49 4421 7543-5080
(Für Versicherte)
Telefax: +49 4421 7543-5062
(Für Verwerter)
Telefax: +49 4421 7543-5050
(Rechtsstelle)
Webseite:
Internetseite der Künstlersozialkasse
E-Mail:
auskunft@kuenstlersozialkasse.de
E-Mail:
abgabe@kuenstlersozialkasse.de
Service-Center (Hotline):
Montag 09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 16:00 Uhr
Besuche sind nach Terminvergabe möglich.