Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Volltext
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Gebühren
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Ansprechpunkt
Fahrerlaubnisbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
erforderliche Unterlagen
Bei Beschädigung
- alter Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Passfoto
Bei Verlust oder Diebstahl
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Passfoto
- zusätzlich bei Diebstahl: Anzeigenbestätigung der Polizei
- auf Verlangen der zuständigen Stelle bei Verlust: Versicherung an Eides Statt über den Verbleib des Führerscheins
Abschrift aus der Führerscheinkartei, wenn der Führerschein noch in Papierform bestand und/oder bei einer anderen Führerscheinstelle ausgestellt wurde.
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung
-
Führerschein muss beziehungsweise kann auf Antrag der Inhaberin oder des Inhabers neu ausgestellt werden
- neue Ausstellung nötig, wenn das Dokument abhandengekommen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist
- zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Zuständige Stellen und Formulare
Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn
Telefon: +49 4121 4502-0
Webseite:
Kreis Pinneberg/ Fachdienst Straßenverkehr
E-Mail:
info.strassenverkehr@kreis-pinneberg.de
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Ansprechpartner:-
Frau Foth
Telefax: +49 4121 4502-92434
Telefon: +49 4121 4502-2434
Webseite: http://www.kreis-pinneberg.de
E-Mail: k.foth@kreis-pinneberg.de
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Frau Jehring
Telefon: +49 4121 4502-2435
Telefax: +49 4121 4502-92435
Webseite: http://www.kreis-pinneberg.de
E-Mail: s.jehring@kreis-pinneberg.de
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Frau Aladag
Telefax: +49 4121 4502-92439
Telefon: +49 4121 4502-2438