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Nebenwohnung abmelden

Volltext

Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Sofern Sie aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen, müssen Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden.

Ansprechpunkt

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

Fristen

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

zuständige Stelle

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Kurzfassung

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Spezielle Hinweise für - "Stadt Wedel"

In Wedel wird eine Zweitwohnungssteuer erhoben.

Spezielle Hinweise für - "Stadt Wedel"

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Büro für Einwohnerservice - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Telefon: +49 4103 707-237
Telefax: +49 4103 707-300

Webseite: https://www.wedel.de
E-Mail: einwohnerservice@stadt.wedel.de

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr Termine können Sie online buchen unter https://www.wedel.de/online-terminbuchung Ansprechpartner: