Nebenwohnung abmelden
Volltext
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Sofern Sie aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen, müssen Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden.
Ansprechpunkt
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Spezielle Hinweise für - "Stadt Wedel"
In Wedel wird eine Zweitwohnungssteuer erhoben.Spezielle Hinweise für - "Stadt Wedel"
Zuständige Stellen und Formulare
Büro für Einwohnerservice - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel
Telefon: +49 4103 707-237
Telefax: +49 4103 707-300
Webseite:
https://www.wedel.de
E-Mail:
einwohnerservice@stadt.wedel.de
-
Frau Gugisch
Zimmernummer: Zimmer: 41Telefax: +49 4103 707-430
Telefon: +49 4103 707-243
E-Mail: einwohnerservice@stadt.wedel.de
-
Frau Wleklinski-Vetter
Zimmernummer: Etage: EG | Zimmer: 41Telefon: +49 4103 707-243
Telefax: +49 4103 707-430
E-Mail: einwohnerservice@stadt.wedel.de
-
Frau Kremer
Zimmernummer: Zimmer: 41Telefax: +49 4103 70788-237
Telefon: +49 4103 707-237
E-Mail: einwohnerservice@stadt.wedel.de
-
Frau Marquardt
Zimmernummer: Zimmer: 41Telefon: +49 4103 707-244
Telefax: +49 4103 707-88244
E-Mail: einwohnerservice@stadt.wedel.de
- Zweitwohnungssteuer Erklärung Anlage
- Informationsblatt Zweitwohnungssteuer
- FAQ Zweitwohnungssteuer
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