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Nachforschungsgenehmigung zum Entdecken von Denkmalen beantragen

Volltext

Wenn Sie bei Erdarbeiten oder zufällig an der Erdoberfläche ein archäologisches Kulturdenkmal oder einen historischen Gegenstand entdecken oder finden, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, dies unverzüglich der zuständigen oberen Denkmalschutzbehörde, dem Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein, zu melden.

Diese Verpflichtung gilt insbesondere für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie für die Verantwortlichen der Erdarbeiten.

Archäologische Kulturdenkmale können zum Beispiel Gegenstände wie Steinwerkzeuge, Scherben oder Münzen sein, aber auch Strukturen wie Siedlungsreste oder Gräber aus der Vergangenheit des Menschen.

Wenn Sie ein archäologisches Kulturdenkmal oder einen historischen Gegenstand entdecktoder gefunden haben, müssen Sie dies beim Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein melden.

Verfahrensablauf

  • Die Fundmeldung können Sie online, per Post, per E-Mail oder telefonisch abgeben. 

  • Sie möchten einen Fund online melden?

    • Rufen Sie die Seite des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein auf.

    • Gehen Sie auf Service, Übersicht, zu den Online-Diensten.

    • Bei den Online-Diensten gehen Sie auf „Meldung eines Kulturdenkmals“ und klicken auf „Hier starten“ – der Dienst führt Sie Schritt für Schritt durch das Fundmeldeformular.

  • Sie wollen einen Fund per Post oder E-Mail melden?

    • Rufen Sie die Seite des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein auf.

    • Gehen Sie auf Service, Übersicht, Archäologische Landesaufnahme.

    • Rufen Sie das Fundmeldeformular auf und drucken Sie es gegebenenfalls aus. Füllen Sie das Formular aus und schicken es per Post oder per E-Mail an die zuständige Stelle.

  • Sie möchten einen Fund telefonisch melden und einen Termin vereinbaren?

    • Rufen Sie die Seite des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein auf.

    • Gehen Sie auf Organisation, Ansprechpartner

    • Rufen Sie in der Abteilung 2 Denkmalschutz/Landesaufnahme an. Die Kolleginnen und Kollegen der Landesaufnahme helfen Ihnen gerne.

  • Die Prüfung Ihres Fundmeldevorganges erfolgt meistens innerhalb von vier Wochen. Die Behörde meldet sich telefonisch oder per E-Mail bei Ihnen.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an. 

Ansprechpunkt

  • an das Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) als Obere Denkmalschutzbehörde,
  • bei archäologischen Denkmälern im Bereich der Hansestadt Lübeck an den Bereich Archäologie und Denkmalpflege der Stadt Lübeck

Fristen

Es gibt keine Frist. 

Bearbeitungsdauer

Voraussetzungen

  • Für eine Fundmeldung müssen Sie keine besonderen Voraussetzungen erfüllen.

erforderliche Unterlagen

  • Fundmeldeformular des Archäologischen Landesamts Schleswig-Holstein

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Kurzfassung

  • Fund eines archäologischen Kulturdenkmals bzw. eines historischen Gegenstands meldepflichtig beim Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein

  • Meldung ist online, per Post, per E-Mail oder telefonisch möglich

weiterführende Informationen

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein

Brockdorff-Rantzau-Straße 70
24837 Schleswig

Telefon: +49 4621 387-0
Telefax: +49 4621 387-55

Webseite: Homepage
E-Mail: alsh@alsh.landsh.de

Öffnungszeiten:

Montag – Donnerstag 09:00 – 15:00 Uhr

Freitag 09:00 – 12:00 Uhr