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Nachforschungsgenehmigung für die Privatsuche ohne Mess- und Suchgeräte zum Entdecken von Denkmalen beantragen

Volltext

Für die Suche nach Bodendenkmalen ohne Messgeräte oder Suchgeräte müssen Sie eine Genehmigung des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein als zuständige obere Landesbehörde beantragen.

Hierzu zählt die Suche mit archäologischen Methoden, Nachforschungen, Erdarbeiten und taucherischen Bergungen.

Die Genehmigung kann durch die zuständige obere Denkmalschutzbehörde mit Bedingungen oder Auflagen versehen werden.

Wenn Sie im Rahmen Ihrer Suche historische Gegenstände finden, müssen Sie dies umgehend der zuständigen oberen Denkmalschutzbehörde mitteilen.

Wenn Sie ohne Messgerät oder Suchgerät nach Bodendenkmälern suchen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung.

Verfahrensablauf

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Ansprechpunkt

An das Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) als Obere Denkmalschutzbehörde

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Voraussetzungen

  • Einverständnis der Flächeneigentümer und Flächeneigentümerinnen sowie Pächterinnen und Pächter

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf eine denkmalrechtliche Genehmigung
  • Angaben zur Person, zu der zu untersuchenden Fläche, zur Methodik und zu dem Grund für die Nachforschung

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Kurzfassung

  • Die Suche nach Bodendenkmalen ohne Messgeräte und Suchgeräte bedarf einer Genehmigung
  • Genehmigung kann mit Bedingungen oder Auflagen versehen werden
  • gefundene Denkmale sind der zuständigen obere Denkmalschutzbehörde zu melden
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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein

Brockdorff-Rantzau-Straße 70
24837 Schleswig

Telefon: +49 4621 387-0
Telefax: +49 4621 387-55

Webseite: Homepage
E-Mail: alsh@alsh.landsh.de

Öffnungszeiten:

Montag – Donnerstag 09:00 – 15:00 Uhr

Freitag 09:00 – 12:00 Uhr