Nachforschungsgenehmigung für archäologische Ausgrabungen zum Entdecken von Denkmalen beantragen
Volltext
Wenn Sie eigenständig nach Kulturdenkmalen suchen oder eine archäologische Ausgrabung durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Die Genehmigung kann durch das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein als zuständige obere Denkmalschutzbehörde erteilt und mit Bedingungen oder Auflagen versehen werden.
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Suche historische Gegenstände finden, müssen Sie dies umgehend der zuständigen oberen Denkmalschutzbehörde mitteilen.
Wenn Sie bei einer archäologischen Ausgrabung nach Kulturdenkmalen suchen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung.
Verfahrensablauf
- Den Antrag auf Genehmigung können Sie schriftlich oder per E-Mail stellen.
- Der formlose Antrag muss beim Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein als zuständige obere Denkmalschutzbehörde des Landes schriftlich oder in Form einer E-Mail gestellt werden.
- Dazu nutzen Sie bitte die E-Mail Adresse alsh.landsh.de oder schicken einen Antrag per Post an die zuständige Behörde. Die Kollegeninnen und Kollegen nehmen dann mit Ihnen Kontakt auf.
- Sollte die zuständige obere Denkmalschutzbehörde des Landes Mängel im Antrag feststellen, bekommen Sie eine angemessene Frist zur Behebung.
- Sollten Sie die Mängel nicht beseitigen und die Frist verstreichen lassen, gilt der Antrag als zurückgewiesen.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Ansprechpunkt
- An das Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) als Obere Denkmalschutzbehörde,
- bei archäologischen Denkmälern im Bereich der Hansestadt Lübeck an den Bereich Archäologie und Denkmalpflege der Stadt Lübeck
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Voraussetzungen
- Einverständnis der Flächeneigentümer und Pächter
- naturschutzrechtliche Genehmigungen
- Nachweis von Leitungsplänen (Schachtscheine)
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf eine denkmalrechtliche Genehmigung
- Lageplan des Untersuchungsgebietes
- Angaben zur Qualifikation
- Methodenbeschreibung
- Zeitplan
- Sicherungs- und Dokumentierungskonzept
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Kurzfassung
- Suche nach und Erforschung von Kulturdenkmalen mithilfe archäologischer Ausgrabungen bedürfen einer Genehmigung
- Genehmigung kann mit Bedingungen oder Auflagen versehen werden
- gefundene Denkmale sind der zuständigen obere Denkmalschutzbehörde zu melden
weiterführende Informationen
Zuständige Stellen und Formulare
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
Brockdorff-Rantzau-Straße 70
24837 Schleswig
Telefon: +49 4621 387-0
Telefax: +49 4621 387-55
Webseite:
Homepage
E-Mail:
alsh@alsh.landsh.de
Montag – Donnerstag 09:00 – 15:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr