Als hinterbliebene Eltern monatliche Entschädigungszahlung beantragen
Volltext
Wenn Ihr Kind an den gesundheitlichen Folgen eines bestimmten Ereignisses verstorben ist, können Sie als Eltern eine monatliche Entschädigungszahlung erhalten.
Dieser Schaden kann verschiedene Ursachen haben:
- körperliche oder psychische Gewalt
- Kriegsauswirkungen
- Ereignisse während des Zivildienstes
- Schutzimpfungen oder andere präventive Maßnahmen
Die monatliche Entschädigungszahlung an Eltern beträgt für jedes Kind, das an den Folgen der Schädigung verstorben ist,
- für einen Elternteil, wenn der andere Elternteil verstorben ist, 271,00 EUR
- für beide Elternteile je 163,00 EUR
Sie können die Zahlung frühestens ab dem Monat erhalten, in dem Ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hätte.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Stiefeltern, Pflegeeltern oder Großeltern eine monatliche Entschädigungszahlung erhalten.
Wenn Ihr Kind an den gesundheitlichen Folgen eines bestimmten Ereignisses verstorben ist, können Sie als Eltern eine monatliche Entschädigungszahlung beantragen.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Ansprechpunkt
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist an den gesundheitlichen Folgen eines bestimmten Ereignisses verstorben.
-
Sie sind
- voll erwerbsgemindert oder
- können aus anderen zwingenden Gründen eine zumutbare Erwerbstätigkeit nicht ausüben oder
- haben das 60. Lebensjahr vollendet
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Sozialgericht
weiterführende Informationen
- Informationen zur Sozialen Entschädigung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Informationen zur Beantragung Sozialer Entschädigung auf der Internetseite der Sozialplattform
- Broschüre zum Entschädigungsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Online Datenbank für Betroffene von Straftaten (ODABS)
Zuständige Stellen und Formulare
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit - Dienstsitz Lübeck
Große Burgstraße 4
23552 Lübeck, Hansestadt
Telefon: +49 451 14067000
(Sammelanschluss Schwerbehinderung)
Telefon: +49 451 14066000
(Sammelanschluss Elterngeld)
Telefon: +49 451 1406253
(Hotline Entschädigungsrecht)
Telefax: +49 451 1406499
E-Mail:
post.hl@lasg.landsh.de
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Soziale Entschädigung
Große Burgstraße 4
23552 Lübeck, Hansestadt
Telefon: 0451 1406-253
(Sammelruf)
Telefax: 0451 1406-499
E-Mail:
ser.hl@lasg.landsh.de
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.