Meldebescheinigung beantragen
Volltext
Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung (PDF-Dokument). Die elektronische Meldebescheinigung wird zentral über das Service-Portal Schleswig-Holstein erteilt. Nur in diesem elektronischen Verfahren wird die Meldebescheinigung kostenfrei erteilt. Sie können den Link unmittelbar nutzen, wenn Sie Ihr Ausweisdokument mit Kartenlesegerät (zum Beispiel das mit dem PC verbundene Smartphone) verwenden. Wenn Sie den Dienst auf einem Smartphone nutzen möchten, können Sie den Dienst ebenfalls über die ZuFiSH-Suche auf Ihrem Smartphone finden.
- Familienname,
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- Doktorgrad,
- Geburtsdatum,
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können außerdem folgende weitere Daten in eine
erweiterte Meldebescheinigung
aufgenommen werden:
- frühere Namen,
- Ordensname, Künstlername,
- Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- Geschlecht,
-
zum gesetzlicher Vertreter
- Familienname,
- Vornamen,
- Doktorgrad,
- Anschrift,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht sowie
- Sterbedatum,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- Religionszugehörigkeit,
- frühere Anschriften,
- Einzugsdatum, Auszugsdatum,
- Familienstand,
-
zum Ehegatten oder Lebenspartner
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsname,
- Doktorgrad,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- derzeitige Anschriften,
- Sterbedatum,
-
zu minderjährigen Kindern
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- Anschrift im Inland,
- Sterbedatum,
- Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der eID-Karte sowie
- die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist.
Eine Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden.
Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Ausländische Personen müssen gegebenenfalls bei Pass-Angelegenheiten ihren Konsulaten eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen.
Eine Meldebescheinigung gibt Auskunft darüber, wer wo gemeldet ist (Wohnungsnachweis).
Gebühren
Bescheinigungen für Behörden im Inland (zum Beispiel für die Rentenversicherung, Krankenkasse, Familienkasse) werden nicht mehr kostenfrei erteilt, da diese Behörden eigenständig den Meldestatus abrufen können.
Gebühr: 10,00 EUR
Vorkasse: nein
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-VwGebVSH2018V87Anlage
Meldebescheinigungen nach § 18 Absatz 1 und 2 BMG
Gebühr: 20,00 EUR
Vorkasse: nein
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-VwGebVSH2018V87Anlage
Meldebescheinigung bei Rückgriff auf nicht automatisiert gespeicherte Daten
Ansprechpunkt
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt)
erforderliche Unterlagen
Meldebescheinigungen können persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden:
- Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
- gegebenenfalls Vollmacht.
Die Meldebescheinigung kann auch schriftlich oder elektronisch beantragt werden:
- Kopie Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
- Brief oder E-Mail
Die Meldebescheinigung wird schriftlich an die im Melderegister gespeicherte Anschrift versendet. Vor dem Antrag ist eine Kontaktaufnahme mit der Meldebehörde erforderlich, um die Entrichtung der Gebühr abzustimmen.
Handlungsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für - "Stadt Wedel"
Hier finden Sie weitere Informationen zur Meldebescheinigung in Wedel.
Spezielle Hinweise für - "Stadt Wedel"
Zuständige Stellen und Formulare
Büro für Einwohnerservice - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel
Telefon: +49 4103 707-237
Telefax: +49 4103 707-300
Webseite:
https://www.wedel.de
E-Mail:
einwohnerservice@stadt.wedel.de
-
Frau Gugisch
Zimmernummer: Zimmer: 41Telefax: +49 4103 707-430
Telefon: +49 4103 707-243
E-Mail: einwohnerservice@stadt.wedel.de
-
Frau Wleklinski-Vetter
Zimmernummer: Etage: EG | Zimmer: 41Telefon: +49 4103 707-243
Telefax: +49 4103 707-430
E-Mail: einwohnerservice@stadt.wedel.de
-
Frau Kremer
Zimmernummer: Zimmer: 41Telefax: +49 4103 70788-237
Telefon: +49 4103 707-237
E-Mail: einwohnerservice@stadt.wedel.de
-
Frau Marquardt
Zimmernummer: Zimmer: 41Telefon: +49 4103 707-244
Telefax: +49 4103 707-88244
E-Mail: einwohnerservice@stadt.wedel.de