Skip to main content Skip to page footer

Meisterprüfung: Zulassung

Volltext

Um eine Meisterprüfung im Handwerk ablegen zu können, müssen Sie einen Zulassungsantrag beim Meisterprüfungsausschuss stellen.

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Bestandene Gesellenprüfung
    • in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, oder
    • in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder
  • eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
  • bestandene Prüfung nach § 45 oder § 51a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Handwerksordnung (HwO).

Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Auf die Zeit der Berufstätigkeit anzurechnen ist

  • der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule
    • bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr,
    • bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren,
  • die Tätigkeit als Selbstständiger, als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll,
  • eine der Gesellentätigkeit gleichwertige praktische Tätigkeit in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll.

In Ausnahmefällen und bei Nachweis ausländischer Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland können Sie von den oben genannten Voraussetzungen ganz oder teilweise befreit werden.
Die Zulassung wird vom Vorsitzenden des Meisterprüfungsausschusses ausgesprochen. Hält der Vorsitzende die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss.

Zulassungsvoraussetzungen für zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe:
Wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat kann zugelassen werden.

Wer eine Meisterprüfung ablegen möchte, muss einen Zulassungsantrag beim Meisterprüfungsausschuss stellen.

Ansprechpunkt

An die zuständige Handwerkskammer (HWK).

Fristen

Der Zulassungsantrag kann jederzeit gestellt werden. Erst mit der ausgesprochenen Zulassung ist eine Teilnahme an der Meisterprüfung möglich.

erforderliche Unterlagen

Zulassungsantrag der jeweiligen Handwerkskammer mit Nachweis über den Ausbildungsabschluss und gegebenenfalls weitere Berufsunterlagen.

Handlungsgrundlage(n)

Formulare

Den Zulassungsantrag finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen Handwerkskammer.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zur Meisterprüfung im Handwerk finden Sie auf den Internetseiten der Handwerkskammer Schleswig-Holstein.

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Handwerkskammer Lübeck

Breite Str. 10/12
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon: +49 451 1506-0
Telefax: +49 451 1506-180

Webseite: Internetseite der Handwerkskammer Lübeck
E-Mail: info@hwk-luebeck.de

Öffnungszeiten:

Ansprechpartner in den Fachabteilungen
Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr

Zentrale
Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr

Detailansicht »

Adresse:
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel

Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99

Webseite: https://www.ea-sh.de
E-Mail: info@ea-sh.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr