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Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) für freiwillig Wehrdienstleistende und wehrpflichtige Personen

Volltext

Das Unterhaltssicherungsgesetz sieht Geldleistungen für die Sicherung des Lebensbedarfs der freiwillig Wehrdienstleistenden und ihrer Familienangehörigen vor. Die Leistungen sollen durch den freiwilligen Wehrdienst entstehende  Einkommensverluste ausgleichen.

Daneben sieht das Unterhaltssicherungsgesetz auch Geldleistungen für Soldaten, die Dienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten (frühere Wehrübungen), vor. Die Geldleistungen sollen die durch die Ableistung des Dienstes entstehenden Einkommensverluste ausgleichen.

Leistungen nach dem USG sollen Einkommensverluste, die durch den freiwilligen Wehrdienst entstehen, ausgleichen.

Ansprechpunkt

An das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw.

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis und
  • Einberufungs-/Aufforderungs-/Heranziehungsbescheid.

Da häufig weitere Unterlagen benötigt werden, wird empfohlen, sich vorab mit dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr in Verbindung setzen.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Bundeswehr.

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Wilhelm-Raabe-Straße 4
40470 Reg.-Bez. Düsseldorf

Telefon: +49 800 7241428
Telefax: +49 211 959-2575

Webseite: Bundeswehr - Personal
E-Mail: USG@Bundeswehr.org

Öffnungszeiten:

Mo - Do 8:00 - 18:00 Uhr
Fr 8:00 - 14.00 Uhr