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Leistungen der Schnellen Hilfe in einer Traumaambulanz beantragen

Volltext

Traumaambulanzen bieten insbesondere Opfern körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt schnelle und frühzeitige Beratung sowie psychologische Hilfe, um sie bei der Bewältigung der Tatfolgen zu unterstützen.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie als geschädigte Person sowie als angehörige, hinterbliebene oder nahestehende Person eines Opfers Anspruch auf bis zu 15 Sitzungen in der Traumaambulanz. Kinder und Jugendliche können an insgesamt 18 Sitzungen teilnehmen.

Die ersten 5 Sitzungen können Sie als Sofortmaßnahme auch ohne Entscheidung durch die Behörde in Anspruch nehmen. Bei Kindern und Jugendlichen sind es die ersten 8 Sitzungen. Sie müssen aber spätestens nach der zweiten Sitzung einen Kurzantrag im Rahmen der Sozialen Entschädigung stellen.

Sie können sich nur in Traumaambulanzen behandeln lassen, mit denen die Verwaltungsbehörden einen Vertrag haben.

Für die Behandlung in den Traumaambulanzen gilt ein sogenanntes Erleichtertes Verfahren. Es genügt, wenn eine Prüfung ergibt, dass Sie durch ein bestimmtes schädigendes Ereignis betroffen sein können und der dargestellte Sachverhalt wahr sein kann.

Wenn Sie durch bestimmte Ereignisse, wie beispielsweise Gewalttaten, gesundheitlich geschädigt wurden, können Sie sich in einer Traumaambulanz behandeln lassen.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Ansprechpunkt

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
 

Fristen

Die erste Sitzung müssen Sie innerhalb von 12 Monaten nach Auftreten Ihrer akuten Belastung durchführen.

Die Behandlung in der Traumaambulanz müssen Sie spätestens nach Ihrer zweiten Sitzung beantragen.

Bearbeitungsdauer

Voraussetzungen

  • Aus Ihrer Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigungen oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben.
  • Als angehörige, hinterbliebene oder nahestehende Person von Betroffenen sind Sie selbst psychisch beeinträchtigt.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Sozialgericht
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit - Dienstsitz Lübeck

Große Burgstraße 4
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon: +49 451 14067000 (Sammelanschluss Schwerbehinderung)
Telefon: +49 451 14066000 (Sammelanschluss Elterngeld)
Telefon: +49 451 1406253 (Hotline Entschädigungsrecht)
Telefax: +49 451 1406499

E-Mail: post.hl@lasg.landsh.de

Öffnungszeiten:

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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Adresse:
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Soziale Entschädigung

Große Burgstraße 4
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon: 0451 1406-253 (Sammelruf)
Telefax: 0451 1406-499

E-Mail: ser.hl@lasg.landsh.de

Öffnungszeiten:

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.