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Kriegsopferfürsorge

Volltext

Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen. Ziel ist es, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.

Die Kriegsopferfürsorge wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt. Sie umfasst:

  • Heilbehandlung, Versehrtenleibesübungen und Krankenbehandlung (§§ 10 bis 24a BVG),
  • Leistungen der Kriegsopferfürsorge (§§ 25 bis 27j BVG),
  • Beschädigtenrente (§§ 29 bis 34 BVG) und Pflegezulage (§ 35 BVG),
  • Bestattungsgeld (§ 36 BVG) und Sterbegeld (§ 37 BVG),
  • Hinterbliebenenrente (§§ 38 bis 52 BVG),
  • Bestattungsgeld beim Tod von Hinterbliebenen (§ 53 BVG).

Ziel der Kriegsopferfürsorge ist, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.

Gebühren

Keine

Ansprechpunkt

  • An die „Fürsorgestellen für Kriegsopfer“ bei den Kreisen und kreisfreien Städten oder
  • an Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) in Neumünster.

Fristen

Keine

erforderliche Unterlagen

  • Bescheid-Kopie über die Anerkennung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsieht,
  • Nachweise über Einkommen,
  • Nachweise über laufende Verpflichtungen,
  • Nachweise über Vermögen.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zur Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auch über die Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Kreis Pinneberg - Fachdienst Soziales

Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn

Telefon: +49 4121 4502-3472
Telefax: +49 4121 4502-93472

Webseite: Fachdienst Soziales
E-Mail: u.fahrenkrug@kreis-pinneberg.de

Öffnungszeiten:

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

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Adresse:
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit - Dienstsitz Heide

Neue Anlage 9
25746 Heide

Telefon: +49 481 6960
Telefax: +49 481 636199

E-Mail: post.hei@lasg.landsh.de

Öffnungszeiten:

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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Adresse:
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Hilfen in anderen Lebenslagen nach dem 9. Kapitel SGB XII

Deliusstraße 2
24114 Kiel

Telefon: +49 431 901-3365
Telefon: +49 431 901-5888
Telefon: +49 431 901-3379
Telefax: +49 431 901-64410

E-Mail: Grundsicherung@kiel.de
E-Mail: Blindenleistungen@kiel.de

Öffnungszeiten:

Montag, 08.30 bis 12.30 Uhr

Dienstag, 08.30 bis 12.30 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag,08.30 bis 12.30 Uhr

Freitag geschlossen

Hinweis:
Sie können telefonisch auch andere Termine vereinbaren.

Ansprechpartner:
  • Vertriebene Spätaussiedler Sachbereichsleiter Kriegsopferfürsorge
    Zimmernummer: 213

    Telefon: +49 431 901-3365
    Telefax: +49 431 901-64410
    E-Mail: Grundsicherung@kiel.de

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Adresse:
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Neumünster

Steinmetzstraße 1 - 11
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 913-5
Telefax: +49 4321 13338

Webseite: LASG Neumünster
E-Mail: post.nms@lasg.landsh.de

Öffnungszeiten:

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung