Kriegsopferfürsorge
Volltext
Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen. Ziel ist es, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.
Die Kriegsopferfürsorge wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt. Sie umfasst:
- Heilbehandlung, Versehrtenleibesübungen und Krankenbehandlung (§§ 10 bis 24a BVG),
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge (§§ 25 bis 27j BVG),
- Beschädigtenrente (§§ 29 bis 34 BVG) und Pflegezulage (§ 35 BVG),
- Bestattungsgeld (§ 36 BVG) und Sterbegeld (§ 37 BVG),
- Hinterbliebenenrente (§§ 38 bis 52 BVG),
- Bestattungsgeld beim Tod von Hinterbliebenen (§ 53 BVG).
Ziel der Kriegsopferfürsorge ist, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.
Gebühren
Keine
Ansprechpunkt
- An die „Fürsorgestellen für Kriegsopfer“ bei den Kreisen und kreisfreien Städten oder
- an Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) in Neumünster.
Fristen
Keine
erforderliche Unterlagen
- Bescheid-Kopie über die Anerkennung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsieht,
- Nachweise über Einkommen,
- Nachweise über laufende Verpflichtungen,
- Nachweise über Vermögen.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auch über die Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Zuständige Stellen und Formulare
Kreis Pinneberg - Fachdienst Soziales
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon: +49 4121 4502-3472
Telefax: +49 4121 4502-93472
Webseite:
Fachdienst Soziales
E-Mail:
u.fahrenkrug@kreis-pinneberg.de
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit - Dienstsitz Heide
Neue Anlage 9
25746 Heide
Telefon: +49 481 6960
Telefax: +49 481 636199
E-Mail:
post.hei@lasg.landsh.de
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Hilfen in anderen Lebenslagen nach dem 9. Kapitel SGB XII
Deliusstraße 2
24114 Kiel
Telefon: +49 431 901-3365
Telefon: +49 431 901-5888
Telefon: +49 431 901-3379
Telefax: +49 431 901-64410
E-Mail:
Grundsicherung@kiel.de
E-Mail:
Blindenleistungen@kiel.de
Montag, 08.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag, 08.30 bis 12.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag,08.30 bis 12.30 Uhr
Freitag geschlossen
Hinweis:
Sie können telefonisch auch andere Termine vereinbaren.
-
Vertriebene Spätaussiedler Sachbereichsleiter Kriegsopferfürsorge
Zimmernummer: 213Telefon: +49 431 901-3365
Telefax: +49 431 901-64410
E-Mail: Grundsicherung@kiel.de
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Neumünster
Steinmetzstraße 1 - 11
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 913-5
Telefax: +49 4321 13338
Webseite:
LASG Neumünster
E-Mail:
post.nms@lasg.landsh.de
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung