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Krankenkassenaufsicht

Volltext

Die gesetzlichen Krankenkassen unterliegen der staatlichen Rechtsaufsicht.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt die Aufsicht über die bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen. Bundesunmittelbar sind die Krankenkassen, deren Tätigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Krankenkassen, deren Tätigkeitsbereich auf bis zu drei Bundesländer beschränkt ist, unterstehen der jeweiligen Landesaufsicht.

Die staatliche Rechtsaufsicht über die gesetzlichen Krankenkassen liegt beim Bundesamt für Soziale Sicherung.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Bundesamt für Soziale Sicherung oder die aufsichtsführende Landesbehörde.

Die zuständige Aufsichtsbehörde kann unter anderem dem Impressum des Internetauftritts der jeweiligen Krankenkasse entnommen werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zu den Themen Gesundheitswesen, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Ansprechpartner bei Beschwerden über die gesetzliche Krankenversicherung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Bundesamt für Soziale Sicherung

Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn, Stadt

Telefon: +49 228 619-0
Telefax: +49 228 619-1829

Webseite: Bundesamt für Soziale Sicherung
E-Mail: poststelle@bvamt.bund.de

Öffnungszeiten:

Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr

Mi. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr

Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr

Fr. 09:00 - 12:00 Uhr