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Kontaktdaten eines Preismelders an Markttransparenzstelle übermitteln

Volltext

Sie sind gegenüber der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) meldepflichtig, wenn Sie über die Preissetzungshoheit verfügen, also die Preise festsetzen als:

  • Mineralölunternehmen, das die Kraftstoffpreise vorgibt, oder
  • Betreiberin oder Betreiber einer Tankstelle, die oder der die Preise selbst bestimmt

Wenn Sie die Meldung nicht selbst vornehmen können oder möchten, beauftragen Sie einen Preismelder. Hierbei handelt es sich um spezialisierte Dienstleister. Dafür übermitteln Sie der MTS-K

  • Name und Anschrift des Preismelders
  • eine Kontaktperson mit
    • Telefonnummer
    • gegebenenfalls Telefaxnummer
    • gegebenenfalls E-Mail-Adresse

Wenn Sie die Dienste eines Preismelders beanspruchen, darf nur noch dieser folgende Informationen an die MTS-K melden:

  • Grunddaten zu den Tankstellen
  • Preise für die Kraftstoffarten:
    • Super E5
    • Super E10
    • Diesel

Ebenso bevollmächtigen Sie den Preismelder, alle Rückmeldungen der MTS-K entgegenzunehmen.

Möchten Sie die Dienste eines Preismelders nutzen, um als Preishoheitsinhaber (PHI) Ihrer Meldepflicht über Preisänderungen nachzukommen? Dann müssen Sie umgehend Angaben zum Preismelder an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln.

Verfahrensablauf

Erstmalige Angaben zum Preismelder können Sie im Formular Registrierungsbogen Meldepflichtiger machen.

  • Tragen Sie Ihre Angaben zum Preismelder in den elektronischen Registrierungsbogen der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe ein. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
  • Senden Sie das Formular elektronisch ab.
  • Die MTS-K prüft Ihre Angaben und meldet sich im Falle von Rückfragen oder Nachforderungen bei Ihnen.

Wenn Sie sich per Post, E-Mail oder Fax registrieren und in diesem Rahmen Angaben zum Preismelder machen:

  • Tragen Sie Ihre Angaben zum Preismelder in den elektronischen Registrierungsbogen der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe ein.
  • Es wird ein PDF erzeugt, das Sie ausdrucken und an die MTS-K senden.
  • Die MTS-K prüft Ihre Angaben und meldet sich im Falle von Rückfragen oder Nachforderungen bei Ihnen.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Sie müssen die Daten umgehend übermitteln, wenn der Preismelder für Sie tätig wird.

Bearbeitungsdauer

Voraussetzungen

  • Sie sind Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe oder handeln in Vertretung eines PHI.

erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Kurzfassung

  • Preishoheitsinhaber (PHI) für Tankstellen sind gegenüber der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) meldepflichtig
  • Meldung kann durch Preismelder erfolgen
  • dafür übermittelt PHI an die MTS-K
    • Name und Anschrift des Preismelders
    • Kontaktperson mit
      • Telefonnummer
      • gegebenenfalls Telefaxnummer
      • gegebenenfalls E-Mail-Adresse
  • nur Preismelder darf anschließend an die MTS-K melden:
    • Grunddaten zu den Tankstellen
    • Preise für die Kraftstoffarten:
      • Super E5
      • Super E10
      • Diesel
  • Preismelder ist bevollmächtigt, alle Rückmeldungen der MTS-K entgegenzunehmen
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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Bundeskartellamt (BKartA) - Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn, Stadt

Telefon: +49 228 9499-525
Telefax: +49 228 9499-400

Webseite: Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
E-Mail: mts-kraftstoffe@bundeskartellamt.bund.de