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Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger – Förderung für nicht-fossile Heizungssysteme beantragen

Volltext

Alle bis zum vorläufigen Stopp des Förderprogramms am 16.11.2023 eingegangenen Anträge und die laufenden Verfahren werden aktuell bearbeitet und beschieden. Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, die erforderlichen Nachweise nach Erteilung der Zwischenbescheide so umgehend wie möglich über das unten verlinkte Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein einzureichen.
Aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Anträge nimmt die Bearbeitung aktuell einige Zeit in Anspruch. Wir bitten von Anfragen zum Bearbeitungsstand innerhalb der Bearbeitungsdauer abzusehen.

Im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ konnten Sie folgende Fördergegenstände beantragen:

  • Wärmepumpe: max. Förderung 2000 Euro
  • Solarthermieanlage: max. Förderung 900 Euro
  • Anschluss an ein Wärmenetz: max. Förderung 500 Euro
  • Biomasseheizung: max. Förderung 900 Euro

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie Ihren Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Außerdem dürfen Sie die Gegenstände nur privat nutzen, aber nicht gewerblich.

Für alle anderen Fördergegenstände gilt, dass Sie hierfür einen Antrag auf BEG-Förderung bei der BAFA nicht vor dem 30.12.2022 gestellt haben müssen, bevor Sie eine Förderung im Rahmen von „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ stellen.

Im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für nicht-fossile Heizungssysteme erhalten.

Verfahrensablauf

  • Sie erhalten nach der Beantrgung eine Bestätigung und eine Antragsnummer.
  • Mit der Bestätigung und der Antragsnummer können Sie loslegen und die Maßnahme umsetzen.
  • Nach Eingang des BAFA-Zuwendungsbescheids haben Sie dann 24 Monate Zeit, um die Maßnahme (Solarthermieanlage, Wärmepumpe, Biomasseheizung oder Anschluss) umzusetzen.

Gebühren

Ansprechpunkt

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Fristen

Bearbeitungsdauer

Voraussetzungen

  • Die Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie Ihren Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein haben.
  • Außerdem dürfen Sie die Gegenstände nur privat nutzen, aber nicht gewerblich.
  • Sie benötigen einen Antrag auf BEG-Förderung bei der BAFA nicht vor dem 30.12.2022 gestellt haben müssen, bevor Sie eine Förderung im Rahmen von „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ stellen.

Rechtsbehelf

Es ist grundsätzlich ein Widerspruch gegen den Zuwendungsbescheid möglich.

Hinweise (Besonderheiten)

Alle bis zum vorläufigen Stopp des Förderprogramms am 16.11.2023 eingegangenen Anträge und die laufenden Verfahren werden aktuell bearbeitet und beschieden. Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, die erforderlichen Nachweise nach Erteilung der Zwischenbescheide so umgehend wie möglich über das unten verlinkte Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein einzureichen.
Aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Anträge nimmt die Bearbeitung aktuell einige Zeit in Anspruch. Wir bitten von Anfragen zum Bearbeitungsstand innerhalb der Bearbeitungsdauer abzusehen.

Kurzfassung

  • Förderung Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger. Hier ist ein kurzer Überblick über die Fördermöglichkeiten samt maximaler Fördersumme:
    • Wärmepumpe: max. Förderung 2000 Euro
    • Solarthermieanlage: max. Förderung 900 Euro
    • Anschluss an ein Wärmenetz: max. Förderung 500 Euro
    • Biomasseheizung: max. Förderung 900 Euro
    • PV-Balkon-Anlage: max. Förderung 200 Euro
  • Antragsfrist: 16.11.2023
  • Zuständige Stelle:
    • Investitionsbank Schleswig-Holstein, 24091 Kiel
    • Die Hotline ist dienstags und donnerstags von 9 bis 12 Uhr erreichbar: Tel. 0431 9905 5500
    • AntragKlimaschutz3@ib-sh.de
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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Investitionsbank Schleswig-Holstein für weitere Förderprogramme

Zur Helling 5-6
24143 Kiel

Telefon: +49 431 9905-0
Telefax: +49 431 9905-3383

E-Mail: info@ib-sh.de