Kfz: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung
Volltext
Wenn das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung ganz oder teilweise verdeckt wird, muss ein drittes Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden. Das dritte Kennzeichen (Wiederholungskennzeichen) muss nicht gestempelt und auch nicht mit einer Plakette über die nächste Hauptuntersuchung versehen sein.
Die Anbringung eines Wiederholungskennzeichens liegt in der Verantwortung des Halters/der Halterin beziehungsweise Fahrers/Fahrerin.
Wenn das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger verdeckt wird, muss ein drittes Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an. Es entstehen jedoch Kosten für den Kauf des Kennzeichenschildes.
Ansprechpunkt
An den Kreis oder an die kreisfreie Stadt.
Handlungsgrundlage(n)
§ 10 Abs. 9 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV).
Zuständige Stellen und Formulare
Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn
Telefon: +49 4121 4502-0
Webseite:
Kreis Pinneberg/ Fachdienst Straßenverkehr
E-Mail:
info.strassenverkehr@kreis-pinneberg.de
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.