Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen (Auskunft zur Abholbereitschaft)
Volltext
Wenn Sie auf Grund Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragt haben, können Sie telefonisch nachfragen, ob die Freigabe erteilt wurde und die Zulassungsbescheinigung Teil II bereits abholbereit ist. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer ca. 3 Wochen) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden.
Bei der Zulassungsbehörde können Sie telefonisch erfragen, ob Sie Ihre Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II bereits abholen können.
Ansprechpunkt
An die Kfz-Zulassungsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, bei der Sie die neue Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt haben.
Zuständige Stellen und Formulare
Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn
Telefon: +49 4121 4502-0
Webseite:
Kreis Pinneberg/ Fachdienst Straßenverkehr
E-Mail:
info.strassenverkehr@kreis-pinneberg.de
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Ansprechpartner:-
Frau Münchau
Telefax: +49 4121 4502-92406
Telefon: +49 4121 4502-2406
Webseite: http://www.kreis-pinneberg.de
E-Mail: m.muenchau@kreis-pinneberg.de
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Frau Knappert
Telefon: +49 4121 4502-2414
Telefax: +49 4121 4502-92414
Webseite: http://www.kreis-pinneberg.de
E-Mail: m.knappert@kreis-pinneberg.de
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Frau Gripp
Telefon: +49 4121 4502-2418
Telefax: +49 4121 4502-92418
Webseite: http://www.kreis-pinneberg.de
E-Mail: j.gripp@kreis-pinneberg.de