Jagderlaubnis erhalten
Volltext
Sie können in einem Revier jagen, wenn Sie eine Jagderlaubnis von den Jagdausübungsberchtigten erhalten haben.
Sie brauchen eine schriftliche Genehmigung, wenn Sie ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten jagen wollen.
Jagdausübungsberechtigte sind Pächterinnen und Pächter von Jagdbezirken sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von nicht verpachteten Eigenjagdbezirken.
Sie müssen die Jagderlaubnis immer dabeihaben. Wenn Sie eine entgeltliche Jagderlaubnis erhalten haben, müssen Sie dies der zuständigen Jagdbehörde melden.
Wenn Sie auf fremdem Grundstück jagen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Jagderlaubnis erhalten.
Verfahrensablauf
- Sie erhalten eine entgeltliche Jagderlaubnis.
- Sie melden die entgeltliche Jagderlaubnis der Jagdbehörde innerhalb eines Monats.
- Wenn die Jagdbehörde innerhalb von drei Wochen die Jagderlaubnis nicht beanstandet oder vor Ablauf der drei Wochen die Jagdausübung gestattet, können Sie die Jagd aufnehmen.
- Beanstandet die Jagdbehörde die Jagderlaubnis, so müssen Sie mit der Jagd warten, bis die die Gründe der Beanstandung nicht mehr vorhanden sind.
Gebühren
Es werden Gebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Jagdbehörde.
Ansprechpunkt
Jagdbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt
Fristen
Bearbeitungsdauer
Voraussetzungen
- Unterschriebene Jagderlaubnis
erforderliche Unterlagen
- Vertrag (von allen Jagdausübungsberechtigten unterschriebene Jagderlaubnis)
- Jagdschein
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema Jagd finden Sie im Landesportal des Landes Schleswig-Holstein.
Kurzfassung
- Jagderlaubnis Erteilung
- Jagderlaubnis muss vor dem Jagen erteilt werden
- Zuständig: Jagdbehörde
Zuständige Stellen und Formulare
Kreis Pinneberg - Abteilung Sicherheit und Bevölkerungsschutz / Team Ordnung
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon: +49 4121 4502-0
Webseite:
Sicherheit und Bevölkerungsschutz - Team Ordnung
E-Mail:
waffen.jagd.ordnung@kreis-pinneberg.de
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.