Jährliche Mengen des angebauten, weitergegebenen, vernichteten und im Bestand vorhandenen Cannabis einer Anbauvereinigung übermitteln
Volltext
Als Anbauvereinigung müssen Sie dem Landeslabor Schleswig-Holstein jährlich bestimmte Mengen an Cannabis melden. Dazu gehören die Mengen, die Sie im vergangenen Jahr angebaut, weitergegeben, vernichtet und noch im Bestand haben.
Die Meldung erfolgt formlos und muss folgende Angaben enthalten:
- Mengenangaben zu angebautem, weitergegebenem, vernichtetem und vorhandenem Cannabis in Gramm
- Gliederung nach Sorten, THC- und CBD-Gehalt
Wenn Ihre Anbauvereinigung Cannabis anbaut, weitergibt oder vernichtet, müssen Sie die Mengen einmal jährlich melden.
Verfahrensablauf
Sie können die Cannabis-Mengen elektronisch an das Landeslabor Schleswig-Holstein melden:
- Erfassen Sie die im letzten Jahr angebauten, weitergegebenen, vernichteten und im Bestand verbliebenen Mengen an Cannabis.
- Sie müssen die Angaben nach Sorten und dem durchschnittlichen THC- und CBD-Gehalt aufschlüsseln.
- Übermitteln Sie die Angaben elektronisch an das Landeslabor Schleswig-Holstein.
- Diese Meldung muss spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres erfolgen.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach dem erforderlichen Aufwand.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH).
Fristen
Die Meldung muss bis spätestens 31. Januar des Folgejahres eingereicht werden.
Voraussetzungen
Sie bauen in einer Anbauvereinigung Cannabis an und haben dieses weitergegeben, vernichtet oder noch in Ihrem Bestand.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Kurzfassung
-
Übermittlung von jährlichen Eigenanbau, Weitergabe- und Bestandsmengen sowie vernichteter Mengen Cannabis einer Anbauvereinigung Entgegennahme
- Jährliche Mitteilung bis 31. Januar
- Aufschlüsselung nach Sorten, THC- und CBD-Gehalt
- Übermittlung erfolgt elektronisch
- Zuständige Stelle: Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH)
weiterführende Informationen
- Informationen zum Cannabisgesetz auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit
- Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit
- Informationen über das Thema Cannabis auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Informationen zum Cannabisgesetz auf der Seite des Landesministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
- Hinweise für Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Seite der Landesregierung Schleswig-Holstein
Zuständige Stellen und Formulare
Landeslabor Schleswig-Holstein
Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster
Telefon: +49 4321 904-600
Telefax: +49 4321 904-619
E-Mail:
info@lsh.landsh.de