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Jägerprüfung - Zulassung zur besonderen Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins beantragen

Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Jagd mit Greifen und Falken, die sogenannte Beizjagd, ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein.

Für die erstmalige Beantragung eines Jagdscheins müssen Sie eine Jägerprüfung bestanden haben.

Eine Falknerprüfung können Sie nur dann ablegen, wenn Sie zuvor auch eine Jägerprüfung oder eine besondere Jägerprüfung für Falkner abgelegt haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen.

Bei der besonderen Jägerprüfung für Falkner entfallen die Schießprüfung und das diesbezügliche theoretische Sachgebiet.

Wenn Sie die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben wollen, müssen Sie neben der Falknerprüfung eine Jägerprüfung oder besondere Jägerprüfung zur Erlangung des Falknerjagdscheins abgelegt haben.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur besonderen Jägerprüfung zugelassen.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

Handlungsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 5 in Verbindung mit § 15 Absatz 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Kurzfassung

  • Jägerprüfung Zulassung zur besonderen Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins
  • für die Zulassung zur besonderen Jägerprüfung für Falkner erforderlich
  • die besondere Jägerprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlich-praktischen Prüfung
  • die Schießprüfung und die schriftlichen und mündlich-praktischen Prüfungen in Zusammenhang mit Waffen entfallen
  • zuständig: untere Jagdbehörde
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Kreis Pinneberg - Abteilung Sicherheit und Bevölkerungsschutz / Team Ordnung

Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn

Telefon: +49 4121 4502-0

Webseite: Sicherheit und Bevölkerungsschutz - Team Ordnung
E-Mail: waffen.jagd.ordnung@kreis-pinneberg.de

Öffnungszeiten:

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.