Internationale Adoption eines Kindes Beschluss der Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption Begleitung
Volltext
Bei der internationalen Adoption wird ein Kind aus dem Ausland adoptiert. Diese Adoption kann nur schwache Wirkung haben und muss in Deutschland in eine starke Adoption umgewandelt werden. Dieser Antrag muss beim Familiengericht gestellt werden. Bei diesem Prozess können das Jugendamt und die Auslandsvermittlungsstelle beratend tätig sein.
Eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft, die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes oder die örtliche Adoptionsvermittlungsstelle können mehr Informationen dazu geben.
Eine schwache Adoption kann durch Beschluss des Familiengerichts in eine starke Adoption umgewandelt werden.
Ansprechpunkt
Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA) in Hamburg.
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- Begleitung durch das Jugendamt und die zuständige Auslandsvermittlungsstelle bei der Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption eines ausländisches Kindes
- Antrag beim Familiengericht
- Beratung und Begeleitung durch das Jugendamt und der Auslandsvermittlungsstelle
Zuständige Stellen und Formulare
Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (GZA)
Südring 32
22303 Hamburg, Freie und Hansestadt
Telefon: +49 40 42863-5006
Telefax: +49 40 42863-5188
Webseite:
https://www.hamburg.de/gza
E-Mail:
gza@bsg.hamburg.de