Informationen über Öffnungszeiten von beweglichen Brücken erhalten
Volltext
Die Überfahrt von beweglichen Brücken ist für Autofahrer, Fahrradfahrer und Fußgänger zu bestimmten Öffnungszeiten möglich.
Für die Schifffahrt wird die Brücke hochgeklappt. Die Brücke kann zu diesen Zeiten nicht betreten oder befahren werden.
Schiffsfahrerinnen und Schiffsfahrer können eine solche Brückenöffnung beim Brückenpersonal beantragen.
Wenn Sie eine bewegliche Brücke überqueren oder darunter hindurch fahren wollen, müssen Sie die Öffnungszeiten beachten.
Als Schiffsführerin oder Schiffsführer können Sie eine Brückenöffnung beantragen.
Verfahrensablauf
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Sie melden sich telefonisch beim Brückenpersonal und beantragen eine Brückenöffnung.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Als Schiffsfahrerin oder Schiffsfahrer müssen Sie sich 20 Minuten vor Ihrer beabsichtigten Passage der Brücke beim Brückenpersonal melden. Beachten Sie hierzu bitte die Dienstzeiten des Brückenpersonals.
Brückenöffnungen an Samstagen und Sonntagen müssen Sie bereits bis zum Freitag vor Ihrer Passage beim Brückenpersonal beantragen.
Bei einer Brückenöffnung müssen Sie mit einer Wartezeit von ungefähr 15 Minuten rechnen.
Voraussetzungen
- Sie wollen die Brücke überqueren.
- Sie sind Schiffsführerin oder Schiffsführer und wollen unter der Brücke hindurch fahren.
Hinweise (Besonderheiten)
Rechnen Sie immer mit außerplanmäßigen Brückenöffnungen für die Schifffahrt.
Ruderboote, Paddelboote, Kanus und Kajaks dürfen unter der geschlossenen Brücke hindurchfahren.
Motorboote dürfen darunter durchfahren, wenn sie unmotorisierten Boote begleiten.
Kurzfassung
- Überfahrt für Autofahrer, Fahrradfahrer und Fußgänger zu
- bestimmten Öffnungszeiten möglich
- wird in regelmäßigen Abständen hochgeklappt
- hochgeklappte Brücke kann nicht passiert werden
- Beantragung einer Brückenöffnung beim Brückenpersonal