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Informationen über ein Kulturdenkmal erhalten

Volltext

Kulturdenkmale sind gesetzlich geschützt und werden in der Denkmalliste geführt. Wenn ein Objekt als Kulturdenkmal erkannt und in die Denkmalliste eingetragen wird, werden die Eigentümerinnen oder Eigentümer darüber benachrichtigt. Die Denkmalliste wird regelmäßig überprüft, ergänzt und aktualisiert.

Die Denkmalliste beinhaltet Informationen zu den Denkmalwerten.

Sie erhalten Informationen über ein Kulturdenkmal.

Verfahrensablauf

  • Sie wenden sich an das Landesamt für Denkmalpflege – telefonisch, per Post, per E-Mail oder persönlich. Bitte erscheinen Sie nur persönlich im Amt, wenn es unbedingt notwendig ist und nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung oder Terminvereinbarung.
  • Sie schildern Ihr Interesse an Informationen zu einem konkreten Objekt.
  • Die Behörde informiert Sie über den Denkmalstatus und gegebenenfalls damit verbundene rechtliche Rahmenbedingungen.
  • Bei Bedarf können Sie um weiterführende Kontakte bitten. Alternativ besuchen Sie unsere Internetseite und suchen dort direkt in unserer Denkmaldatenbank oder Denkmalkarte nach dem konkreten Objekt.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Ansprechpunkt

Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein

Fristen

Es gibt keine Frist.

Voraussetzungen

Keine

erforderliche Unterlagen

Keine

Rechtsbehelf

Es besteht die Möglichkeit einer Feststellungsklage in Bezug auf den Denkmalstatus.

Kurzfassung

  • Eintragung von Kulturdenkmalen in Denkmalliste
  • gesetzlicher Schutz für alle eingetragenen Objekte
  • Denkmalliste wird regelmäßig aktualisiert
  • Denkmalschutzbehörden sind:
    • das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein als oberste Denkmalschutzbehörde,
    • das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein und das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein als obere Denkmalschutzbehörden,

    • die Landrätin oder der Landrat für die Kreise und die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister für die kreisfreien Städte als untere Denkmalschutzbehörden.

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Landesamt für Denkmalpflege

Wall 47/51
24103 Kiel

Telefon: +49 431 69677-60
Telefax: +49 431 69677-61

Webseite: Homepage
E-Mail: denkmalamt@ld.landsh.de