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Informationen über die kommunale Gebietsgliederung erhalten

Volltext

Kommunalverwaltungen unterteilen ihr Gebiet in eine sogenannte kleinräumige Gliederung, um eine einheitliche und eindeutige räumliche Zuordnung von Daten zu ermöglichen, insbesondere im Bereich der Einwohnerverwaltung und Statistik.

Die kleinräumige Gliederung ist ein ordnungssystematisches Modell, das für viele Fachämter und Verwaltungsbereiche notwendig ist. Sie besteht aus hierarchisch gegliederten Einheiten wie Stadtteilen, Stadtvierteln, Baublöcken und Baublockseiten:

Ein Baublock umfasst eine Gruppe von zusammenhängenden Grundstücken, die durch Straßen, Topografien oder Verwaltungsgrenzen begrenzt ist.

Eine Baublockseite ist eine der Kanten dieses Blocks; jede Hausnummer im Gemeindegebiet wird genau einer Blockseite zugeordnet.

Diese Struktur ermöglicht die eindeutige Identifizierung von Gebäuden, die räumliche Verortung von Vorgängen und die Zusammenführung von Fachdaten aus verschiedenen Verwaltungsbereichen. Die kleinräumige Gliederung schafft somit die Grundlage für eine einheitliche Datenbasis innerhalb einer Kommune.

Sie erhalten strukturierte Informationen zur Gliederung Ihrer Gemeinde.

Verfahrensablauf

  • Sie richten Ihre Anfrage schriftlich, telefonisch oder online an die zuständige Stelle.
  • Die Verwaltung prüft Ihr Anliegen und stellt Ihnen die verfügbaren Informationen bereit.
  • Falls erforderlich, erhalten Sie auch Hinweise auf digitale Kartenwerke oder weiterführende Portale.

Gebühren

Für besondere Datenauswertungen können Gebühren entstehen – je nach Aufwand und Umfang.

Ansprechpunkt

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

Fristen

Es gibt keine Frist.

Voraussetzungen

Keine 

erforderliche Unterlagen

Keine

Hinweise (Besonderheiten)

Teilweise sind interaktive Karten oder Gemeindeverzeichnisse online verfügbar.

Kurzfassung

  • Auskunft über die kommunale Gliederung wie zum Beispiel Stadtteile, Blockseiten, Baublöcke
  • Grundlage für Statistik, Planung und Verwaltung
  • Zuständig ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung
  • In der Regel gebührenfrei
  • Zuständig: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, In größeren Kommunen: Fachbereich Statistik, Stadtplanung oder Geoinformation

weiterführende Informationen

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