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Informationen über die Gemeindevertretung und Stadtvertretung erhalten

Volltext

Die Gemeindevertretung repräsentiert die Gemeindebevölkerung. Sie setzt sich aus den von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern zusammen.

Die Gemeindevertretung berät und beschließt über alle wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde sowie über den Gemeindehaushalt, sie stellt die Weichen für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde und erlässt Ortsrecht in Form von Satzungen.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung werden durch die jeweilige Verwaltung umgesetzt.

Städte sind Gemeinden, die die Bezeichnung „Stadt“ führen. Die Gemeindevertretung der Städte wird als Stadtvertretung bezeichnet.

Einige Städte führen abweichende Bezeichnungen wie Ratsversammlung, Bürgerschaft oder Stadtverordnetenkollegium.

Wenn Sie Fragen oder Anliegen zu lokalen Angelegenheiten haben, können Sie sich an die kommunalen Gemeindevertretungen wenden.

Wenn Sie Fragen oder Anliegen zu lokalen Angelegenheiten haben, können Sie sich an die kommunalen Gemeindevertretungen wenden.

Verfahrensablauf

  • Die Gemeindevertretung oder Stadtvertretung berät und beschließt in der Regel in öffentlicher Sitzung.
  • Die Sitzungstermine und die Tagesordnungen zu den Sitzung der Gemeindevertretung oder Stadtvertretung werden öffentlich bekanntgemacht.
  • Viele Gemeinde und Städte stellen auf ihren jeweiligen Internetseiten Informationen über die Gemeindevertretung oder Stadtvertretung ihrer Gemeinde oder ihrer Stadt zur Verfügung (Sitzungstermine, Zusammensetzung der Gemeindevertretung oder Stadtvertretung, Ausschüsse) zur Verfügung.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an. 

Ansprechpunkt

Ratsbüro der Gemeinden, Städte,  Kreisfreien Städte und Kreise

Fristen

Es gibt keine Frist.

Voraussetzungen

Keine

erforderliche Unterlagen

Keine

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Keine

Hinweise (Besonderheiten)

Sie können als Zuschauerin oder Zuschauer an den öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung oder Stadtvertretung teilnehmen.

Bei bestimmten Themen oder Tagesordnungspunkten dürfen Sie an der Beratung und Beschlussfassung der Gemeindevertretung oder Stadtvertretung nicht teilnehmen.

Kurzfassung

  • Gemeindevertretungen, Stadtvertretungen, Ratsversammlungen kümmern sich um politische Entscheidungen zu den Angelegenheiten in der Gemeinde oder der Stadt
  • Sie beraten und beschließen in der Regel in öffentlichen Sitzungen, in denen Sie als Zuschauerin oder Zuschauer anwesend sein können.
  • Wenn Sie Fragen oder Anliegen zu lokalen Angelegenheiten haben, können Sie sich an die kommunalen Gemeindevertretungen wenden. 
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