Informationen über den Katastrophenschutz erhalten
Volltext
Katastrophenschutz ist eine ständige Aufgabe der inneren Sicherheit. Katastrophenschutz bedeutet, die für die Abwehr oder Begrenzung von Katastrophen notwendigen Maßnahmen vorzubereiten sowie Katastrophen und schwere Gefahrenlagen unter Anwendung von Notfallplänen wirksam zu bekämpfen.
Im Ernstfall geht es darum, auf eindeutiger rechtlicher Grundlage mit Hilfe einer klar gegliederten, funktionstüchtigen organisatorischen Konzeption unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen der Katastrophenabwehr einzuleiten. Schleswig-Holstein hat hierzu das Landeskatastrophenschutzgesetz geschaffen. Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) ist als oberste Katastrophenschutzbehörde insbesondere für Katastrophenschutzaufgaben sachlich zuständig, die räumlich über das Gebiet eines Kreises/einer kreisfreien Stadt hinausgehen.
Für ein effektives Krisenmanagement auf Landesebene (unter anderem Abwehr- und Notfallpläne, Übungen, Stabsarbeit) ist ebenfalls das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) verantwortlich.
Die Kreise/kreisfreien Städte sowie die Insel Helgoland, wegen ihrer besonderen Lage, sind als untere Katastrophenschutzbehörden für Katastrophenschutzaufgaben in ihrem Bezirk verantwortlich.
Katastrophen werden vor Ort von den öffentlichen und privaten Katastrophenschutz- und Hilfeleistungsorganisationen bekämpft. Hierzu gehören die Gemeinden mit ihren Feuerwehren, der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser-Hilfsdienst, die Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft und das Technische Hilfswerk. Die über 10.000 ehrenamtlichen Helfer/innen in den Einheiten des Katastrophenschutzes sowie die über 50.000 Feuerwehrmitglieder sind die tragende Säule des Katastrophenschutzes in Schleswig-Holstein.
Zuständig für den Katastrophenschutz sind das Land sowie die Kreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpunkt
- An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Feuerwehren),
- an die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Insel Helgoland (als untere Katastrophenschutzbehörden) oder
- an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) des Landes Schleswig-Holstein.
Handlungsgrundlage(n)
Gesetz über den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sportdes Landes Schleswig-Holstein.
Zuständige Stellen und Formulare
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel
Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300
Webseite:
https://www.wedel.de
E-Mail:
ordnungsbehoerde@stadt.wedel.de
-
Herr Kalus
Zimmernummer: Zimmer: 34Telefon: +49 4103 707-241
E-Mail: Ordnungsbehoerde@stadt.wedel.de
Fachdienst Ordnung und Einwohnerservice - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel
Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300
Webseite:
https://www.wedel.de
E-Mail:
ordnungsbehoerde@stadt.wedel.de
-
Frau Müller
Zimmernummer: Etage: EG | Zimmer: 34Telefax: +49 4103 70788-241
Telefon: +49 4103 707-241
E-Mail: l.mueller@stadt.wedel.de
Kreis Pinneberg - Abteilung Sicherheit und Bevölkerungsschutz / Team Katastrophenschutz und Feuerwehrwesen
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon: +49 4121 45022222
Webseite:
Kreis Pinneberg - sei bereit!
E-Mail:
info@kreis-pinneberg.de
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Kreis Pinneberg - Fachdienst Bürgerservice
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon: +49 4121 4502-0
Webseite:
Kreis Pinneberg - Fachdienst Abfall
E-Mail:
buergerservice@kreis-pinneberg.de
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988-0
Telefax: +49 431 988-2833
Webseite:
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
E-Mail:
poststelle@im.landsh.de