Infektionshygienische Überwachung
Volltext
In gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen, wie z. B. Alten- und Pflegeheimen, Kindertageseinrichtungen oder Schulen, ist es im Sinne des Infektionsschutzes notwendig, die Möglichkeit zur Erhaltung der persönlichen Hygiene sicherzustellen.
Ebenso werden in Krankenhäusern, Arztpraxen, Einrichtungen des ambulanten Operierens sehr konkrete Anforderungen an die Infektionshygiene gestellt.
Der öffentliche Gesundheitsdienst berät und überwacht entsprechende Einrichtungen hinsichtlich der Einhaltung der Hygienevorschriften. Darüber hinaus wird Hinweisen über mangelnde hygienische Bedingungen auf öffentlich genutzten Plätzen, z. B. Spielplätzen oder in Parks, nachgegangen.
Der öffentliche Gesundheitsdienst berät und überwacht Einrichtungen hinsichtlich der Einhaltung der Hygienevorschriften.
Gebühren
Es fallen Gebühren gemäß Verwaltungsgebührensatzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt das zuständige Gesundheitsamt.
Ansprechpunkt
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).
erforderliche Unterlagen
Dokumentationen aus den Bereichen
- Hygienepläne
- Mitarbeiterschulungen
- Gerätewartung
- Nosokomiale Infektionen (Krankenhausinfektionen)
Es können weitere Unterlagen benötigt werden. Es wird daher empfohlen, sich gegebenenfalls vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.
Handlungsgrundlage(n)
Zuständige Stellen und Formulare
Kreis Pinneberg - Fachdienst Gesundheit
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon: +49 4121 4502-0
Telefax: +49 4121 4502-93332
Webseite:
Kreis Pinneberg/ Fachdienst Gesundheit
E-Mail:
info@kreis-pinneberg.de
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.