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Impfungen

Volltext

Impfungen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern. So treten einige Krankheiten nicht mehr oder nur sehr selten auf, da sich die Menschen zum großen Teil haben impfen lassen.

Bevor Impfstoffe zugelassen werden, muss die Wirksamkeit und Sicherheit in Studien nachgewiesen werden. Danach prüft die unabhängige Ständige Impfkommission (STIKO), wem die Impfung in Deutschland empfohlen und wann sie am sinnvollsten verabreicht werden soll. Auf diesen Empfehlungen baut die individuelle Beratung durch Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder den Öffentlichen Gesundheitsdienst auf.

Impfungen werden durch Ärzte/Ärztinnen vorgenommen. Sie gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern.

Gebühren

Bei Impfungen, die von der STIKO empfohlen werden, fallen in der Regel keine Gebühren an, da diese von der Krankenkasse, den Kreisen/kreisfreien Städten oder aus betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber übernommen werden.

Alle anderen Impfungen, insbesondere Impfungen zum Schutz bei privaten Reisen in Gebiete mit besonderem Infektionsrisiko (z. B. Gelbfieber), sind kostenpflichtig.

Ansprechpunkt

  • An Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder
  • an den Kreis/die kreisfreie Stadt (Öffentlicher Gesundheitsdienst).

erforderliche Unterlagen

Impfpass

Hinweise (Besonderheiten)

Informationen zur Ständigen Impfkommission (STIKO) erhalten Sie auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Informationen zum Thema Impfschutz und Impfen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Kreis Pinneberg - Fachdienst Gesundheit

Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn

Telefon: +49 4121 4502-0
Telefax: +49 4121 4502-93332

Webseite: Kreis Pinneberg/ Fachdienst Gesundheit
E-Mail: info@kreis-pinneberg.de

Öffnungszeiten:

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.