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Hunde: anmelden / abmelden

Volltext

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.

Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.

Ansprechpunkt

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Spezielle Hinweise für - "Stadt Wedel"

Jeder Hund kostet in Wedel jährlich 120€.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung .

Spezielle Hinweise für - "Stadt Wedel"

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