Hunde: anmelden / abmelden
Volltext
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Ansprechpunkt
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Spezielle Hinweise für - "Stadt Wedel"
Jeder Hund kostet in Wedel jährlich 120€.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung .
Spezielle Hinweise für - "Stadt Wedel"
Zuständige Stellen und Formulare
Steuern und Abgaben - Stadt Wedel | Fachbereich 3 Innerer Service | Grundstücke und Steuern
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel
Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300
Webseite:
https://www.wedel.de
E-Mail:
steuern.abgaben@stadt.wedel.de
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Frau Jakusch
Zimmernummer: Zimmer: 106aTelefon: +49 4103 707-283
Telefax: +49 4103 707-88231
E-Mail: steuern.abgaben@stadt.wedel.de