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Hochwasserschutz: Förderung von Maßnahmen

Volltext

Die Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen umfasst einen freiwilligen anteiligen finanziellen Zuschuss aus Programmen der Europäischen Union (EU), des Bundes sowie des Landes. Diese Förderung richtet sich an Körperschaften des öffentlichen Rechts und bietet finanzielle Erleichterungen für Maßnahmen des Hochwasserschutzes.

Die Förderung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz wird finanziert durch Programme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes.

Gebühren

Keine

Ansprechpunkt

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Städte (Untere Wasserbehörden).

Fristen

Verwendungsfrist nach Zuteilung des Zuschusses von 3 Monaten.

Handlungsgrundlage(n)

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur


24062 Kiel
24171 Kiel Mercatorstraße 3
24106 Kiel

Telefon: +49 431 988-0
Telefax: +49 431 988-7239

Webseite: Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
E-Mail: schriftgutstelle@mekun.landsh.de

Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr