Hinweise auf Kartellrechtsverstöße übermitteln
Volltext
Eingaben und Beschwerden sind formlose Nachrichten, die Sie per
- Online-Formular,
- Post,
- Telefon oder
an das Bundeskartellamt übermitteln.
Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und leitet unter Umständen ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Einleitung eines Verfahrens.
Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von
- Kartellen oder
- Machtmissbräuchen
führen könnten, können Sie dafür das anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).
Wenn Sie Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht haben, können Sie diese als Eingabe oder Beschwerde an das Bundeskartellamt übermitteln.
Verfahrensablauf
Für Ihre Eingabe oder Beschwerde nehmen Sie schriftlich oder telefonisch Kontakt mit dem Bundeskartellamt auf.
-
Übermitteln Sie dem Bundeskartellamt Ihren Hinweis zu möglichen Verstößen gegen das Kartellrecht. Dabei haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Online-Formular,
- Brief (per Post),
- Telefon oder
- Ihre Eingabe oder Beschwerde wird an die zuständige Stelle im Bundeskartellamt weitergeleitet.
- Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und meldet sich bei Rückfragen bei Ihnen.
- Das Bundeskartellamt leitet dann von sich aus ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.
Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von
- Kartellen oder
- Machtmissbräuchen
führen könnten, können Sie dafür das anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).
Gebühren
- keine
Fristen
- keine
Bearbeitungsdauer
- Rückmeldung auf Eingabe oder Beschwerde: in der Regel innerhalb von 2 bis 8 Wochen
Voraussetzungen
- keine
erforderliche Unterlagen
- keine
Handlungsgrundlage(n)
Formulare
- Formulare: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Kurzfassung
- Eingaben und Beschwerden Entgegennahme
- Bürgerinnen und Bürger können dem Bundeskartellamt Hinweise auf mögliche Kartellrechtsverstöße übermitteln (Eingaben und Beschwerden)
-
Eingaben und Beschwerden sind formlose Nachrichten per
- Online-Formular,
- Post,
- Telefon oder
- Bundeskartellamt prüft Eingaben und Beschwerden
- Bundeskartellamt leitet dann von sich aus ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein
- bei Eingaben und Beschwerden besteht kein Rechtsanspruch auf Einleitung eines Verfahrens
- Auskunft erteilt: Bundeskartellamt
- zuständig: Bundeskartellamt
weiterführende Informationen
- Informationen zu den Aufgaben des Bundeskartellamts auf der Internetseite des Bundeskartellamts
- Hinweise, Informationsmaterialien und Beispiele auf der Internetseite des Bundeskartellamts
- Broschüre „Erfolgreiche Kartellverfolgung - Nutzen für Wirtschaft und Verbraucher“ auf der Internetseite des Bundeskartellamts
Zuständige Stellen und Formulare
Bundeskartellamt (BKartA)
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn, Stadt
Telefon: +49 228 9499-0
Telefax: +49 228 9499-400
Webseite:
Internetseite des Bundeskartellamts
E-Mail:
info@bundeskartellamt.bund.de
- Servicezeiten:
- Montag: 9:30 bis 12:00 Uhr
- Dienstag: 9:30 bis 12:00 Uhr
- Mittwoch: 9:30 bis 12:00 Uhr
- Donnerstag: 9:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag: 9:30 bis 12:00 Uhr