Skip to main content Skip to page footer

Haustiere: Einfuhr - Erlaubnis

Volltext

Wenn Sie ein Haustier (ein Tier, das Sie begleitet und nicht zum Verkauf beziehungsweise zur Weitergabe bestimmt ist) aus einem anderen Staat einführen wollen, benötigen Sie eine amtstierärztliche Erlaubnis.

Bei Hunden, Katzen und Frettchen gelten besondere Voraussetzungen:

  • Das Tier ist durch eine Tätowierung oder einen Transponder gekennzeichnet.
  • Das Tier besitzt eine gültige Tollwutimpfung

Diese Voraussetzungen gelten nicht für

  • Wirbellose Tiere,
  • tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien,
  • Vögel (ausgenommen Geflügel) oder
  • Nager und Hauskaninchen.

Die Erlaubnis (Ausweis) muss bei der Einfuhr mitgeführt werden.

Wer ein Haustier aus einem anderen Staat einführen möchte, benötigt eine amtstierärztliche Erlaubnis.

Gebühren

Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- und Gebührenordnung. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Ansprechpunkt

  • Veterinärämter (Amtstierärzte) der Kreise oder kreisfreien Städte oder
  • Grenzkontrollstelle, über die das Tier eingeführt werden soll

erforderliche Unterlagen

Benötigt werden für Hunde, Katzen und Frettchen:

  • Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung (vollständige Grundimmunisierung, Auffrischungsimpfungen nicht älter als 12 Monate)
  • EU-Heimtierausweis
zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Kreis Pinneberg - Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn

Telefon: +49 4121 4502-2206
Telefax: +49 4121 4502-92324

Webseite: Kreis Pinneberg/ Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
E-Mail: vetamt@kreis-pinneberg.de

Öffnungszeiten:

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.