Hausschlachtungen
Volltext
Hausschlachtung ist eine Schlachtung außerhalb gewerblicher Schlachtstätten für den eigenen häuslichen Verbrauch. Voraussetzung ist, dass derjenige, der die Tiere schlachtet, über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.
Bei der Hausschlachtung unterliegen als Haustiere oder Farmwild gehaltene Huftiere der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Schweine, Pferde oder andere Huftiere, die Träger von Trichinen sein können, sind zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen anzumelden.
Die Fleischgewinnung für andere Personen ist eine gewerbliche Tätigkeit und darf nur unter Einhaltung der Normen des europäischen und nationalen Lebensmittelhygienerechts erfolgen.
Wer Hausschlachtungen vornehmen möchte, muss über die dafür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Gebühren
Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter oder Amtstierärzte).
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Adressen der Veterinärämter in Schleswig-Holstein sowie weitere Informationen zum Thema Lebensmittelsicherheit finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Zuständige Stellen und Formulare
Kreis Pinneberg - Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon: +49 4121 4502-2206
Telefax: +49 4121 4502-92324
Webseite:
Kreis Pinneberg/ Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
E-Mail:
vetamt@kreis-pinneberg.de
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.