Handwerksrolle: Eintragung von Amts wegen
Volltext
Die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgt auf Antrag oder von Amts wegen.
Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk betreiben, sind Sie zur Eintragung in die Handwerksrolle verpflichtet. Wenn Sie den Antrag unterlassen, ist die Handwerkskammer berechtigt, Ihren Betrieb von Amts wegen einzutragen.
Über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer eine Bescheinigung aus ( Handwerkskarte ).
Die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgt auf Antrag oder von Amts wegen.
Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.
Ansprechpunkt
An die zuständige Handwerkskammer (HWK).
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Handwerksrolle finden Sie auch auf den Internetseiten der Handwerkskammer Lübeck.
Zuständige Stellen und Formulare
Handwerkskammer Lübeck
Breite Str. 10/12
23552 Lübeck, Hansestadt
Telefon: +49 451 1506-0
Telefax: +49 451 1506-180
Webseite:
Internetseite der Handwerkskammer Lübeck
E-Mail:
info@hwk-luebeck.de
Ansprechpartner in den Fachabteilungen
Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr
Zentrale
Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99
Webseite:
https://www.ea-sh.de
E-Mail:
info@ea-sh.de
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr