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Grenzherstellung

Volltext

Das Liegenschaftskataster enthält den landesweiten und aktuellen Nachweis aller Grundstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude in Schleswig-Holstein. Es gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

Wenn der Grenzverlauf Ihres Grundstücks unklar ist und/oder die Grenzmarken (zum Beispiel Grenzsteine) fehlen, können Sie durch eine Grenzherstellung die für Ihr Grundstück im Liegenschaftskataster verbindlich nachgewiesenen Grenzpunkte in die Örtlichkeit übertragen lassen. Sofern von Ihnen gewünscht, können die so hergestellten Grenzpunkte auch durch Grenzmarken dauerhaft in der Örtlichkeit kenntlich gemacht werden.

Eine Grenzherstellung erfolgt auf Antrag der Eigentümer/innen des betroffenen Grundstücks.

Ist der Grenzverlauf eines Grundstücks nicht eindeutig, so kann die Grundstückseigentümerin/der Grundstückseigentümer die Grenzherstellung beantragen.

Gebühren

Für Grenzherstellungen werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO) erhoben.

Ansprechpunkt

  • Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein 
  • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVI)

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundes der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. (BDVI).

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein


24062 Kiel Mercatorstraße 1
24106 Kiel

Telefon: +49 431 383-0
Telefax: +49 431 383-2099

Webseite: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LVERMGEOSH/lvermgeosh_node.html
E-Mail: Poststelle@LVermGeo.landsh.de