Gewerbsmäßigen Viehhandel, Viehtransport oder das Betreiben einer Sammelstelle anzeigen
Volltext
Wenn Sie
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gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder
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gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder
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eine Sammelstelle betreiben wollen,
müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln, es trasportieren oder eine Sammelstelle betreiben möchte, muss dies anzeigen.
Gebühren
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter)
Fristen
Die Genehmigung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift
- im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle
Handlungsgrundlage(n)
Formulare
Anträge auf Erteilung beziehungsweise Genehmigung gemäß ViehVerkV können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Zuständige Stellen und Formulare
Kreis Pinneberg - Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon: +49 4121 4502-2206
Telefax: +49 4121 4502-92324
Webseite:
Kreis Pinneberg/ Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
E-Mail:
vetamt@kreis-pinneberg.de
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.