Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen
Volltext
Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, müssen von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannt werden.
Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, benötigen eine Anerkennung.
Gebühren
Die Zulassung ist gebührenpflichtig. Auskunft hierüber erteilt die ZLS.
Ansprechpunkt
Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMAS).
Fristen
Keine
erforderliche Unterlagen
Informationen zu erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten der ZLS.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die ZLS überwacht auch die Einhaltung der Anforderungen an eine zugelassene Stelle.
Zuständige Stellen und Formulare
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99
Webseite:
https://www.ea-sh.de
E-Mail:
info@ea-sh.de
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS)
Winzererstraße 9
80797 München, Landeshauptstadt
Telefax: +49 89 1261-2550
Telefon: +49 89 1261-2582
Webseite:
www.zls-muenchen.de