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Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen

Volltext

Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, müssen von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannt werden. 

Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, benötigen eine Anerkennung.

Gebühren

Die Zulassung ist gebührenpflichtig. Auskunft hierüber erteilt die ZLS.

Ansprechpunkt

Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMAS).  

Fristen

Keine

erforderliche Unterlagen

Informationen zu erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten der ZLS.

Hinweise (Besonderheiten)

Die ZLS überwacht auch die Einhaltung der Anforderungen an eine zugelassene Stelle.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel

Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99

Webseite: https://www.ea-sh.de
E-Mail: info@ea-sh.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
 

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Adresse:
Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS)

Winzererstraße 9
80797 München, Landeshauptstadt

Telefax: +49 89 1261-2550
Telefon: +49 89 1261-2582

Webseite: www.zls-muenchen.de