Genehmigung zur Errichtung oder Änderung einer Anlage an oberirdischen Gewässern beantragen
Volltext
Wenn Sie eine Anlage errichten oder wesentliche Änderungen an einer bestehenden Anlage in, oberhalb von, unterhalb von, über oder an oberirdischen Gewässern vornehmen möchten, können Sie eine Genehmigung bei der Wasserbehörde beantragen. Anlagen können sein: Stauanlagen, Brücke, Überfahrt, Durchlass, Gewässerkreuzung mit Ver-/Entsorgungsleitung, Baumaßnahme am Gewässer, Leitungstrasse parallel zum Gewässer, Uferbefestigungen und Grundstückseinfriedungen, Steg, Verwallung oder Geländeauffüllung/abtrag.
Anlagen können sein:
- Stauanlagen,
- Brücke,
- Überfahrt,
- Durchlass,
- Gewässerkreuzung mit Ver-/Entsorgungsleitung,
- Baumaßnahme am Gewässer,
- Leitungstrasse parallel zum Gewässer,
- Uferbefestigungen und Grundstückseinfriedungen,
- Steg,
- Verwaltung oder Geländeauffüllung/-abtrag.
Wenn Sie wesentliche Änderungen an oder in oberirdischen Gewässern oder einer bestehenden Anlage vornehmen oder eine Anlage errichten möchten, müssen Sie eine Genehmigung bei der zuständigen unteren Wasserbehörde beantragen.
Verfahrensablauf
Genehmigung von Anlagen an oberirdischen Gewässern können Sie formlos beantragen.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag
- Sie erhalten eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag
Gebühren
Ansprechpunkt
Untere Wasserbehörde
erforderliche Unterlagen
- Gegebenenfalls Einverständniserklärung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückeigentümers
- Gegebenenfalls Einverständniserklärung des Wasser- und Bodenverbandes
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Kurzfassung
- Antrag Errichtung oder Änderung einer Anlage oberirdische Gewässer Erteilung
- Beantragen einer Errichtung oder Änderung von Anlagen an, in, über oder unter oberirdischen Gewässern von
- - Gebäuden
- - Brücken
- - Stege
- - Mauern
- - Rohr und Kabelleitungen
- - Überfahrten/Durchlässe
- Zuständig Behörde: Untere Wasserbehörde (abhängig vom Ort)