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Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen

Volltext

Genehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.

Sie erhalten eine Genehmigung, wenn Sie die Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllen und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

In welchen Fällen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich ist, entnehmen Sie der Gesetzesgrundlage.

Sie beantragen eine Genehmigung von Anlagen im vereinfachten Verfahren? Dann können Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die vereinfachte Genehmigung bei der zuständigen Behörde schriftlich oder per ELiA.
  • Sie fügen dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang der Antrag und der beigefügten Unterlagen unverzüglich schriftlich oder elektronisch.
  • Nach Eingang des Antrags teilt Ihnen die zuständige Behörde mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.
  • Sie können erst nach Erhalt der Genehmigung mit ihrem Vorhaben beginnen.

Gebühren

Fristen

Vor Errichtung der Anlage.

zuständige Stelle

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein

Bearbeitungsdauer

Voraussetzungen

  • Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
  • Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.

erforderliche Unterlagen

  • Hauptantrag
  • erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
  • Erläuterungen zur Anlage
  • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
  • Klage

Formulare

ELiA steht für „Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung“ und ist eine IT-Lösung, um die Genehmigung einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu beantragen. Mit ihr können Betriebe, bzw. die von ihnen beauftragten Ingenieurbüros, den sehr umfangreichen Antrag elektronisch erstellen und verschlüsselt an die Genehmigungsbehörde versenden.

Vor dem Ausfüllen des Genehmigungsantrages nutzen Sie bitte die Möglichkeit eines Beratungsgespräches mit der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde (Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein).

ELiA bietet eine einfach strukturierte und nach einzelnen Formularen übersichtlich gegliederte Oberfläche und unterstützt durch Hilfen, Musteranträge, Voreinstellungen, Schlüsseltabellen und Plausibilitätsprüfungen. Ein Speichern ist in jedem Bearbeitungsstand möglich. Die Formulare sind der Reihe nach abzuarbeiten, da es Abhängigkeiten zwischen ihnen gibt.

Hinweise zum Versand:

a) Postalischer Versand auf Datenträger

Sie können die Antragsdatei mit allen Anlagen auf CD, DVD oder USB-Stick an die Genehmigungsbehörde versenden.

b) Elektronischer Versand als ZIP-Datei mittels gesichertem Post-fach (verschlüsselt, evtl. signiert, automatisch)

ELiA wird in folgenden Ländern genutzt: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Kurzfassung

  • Vereinfachtes Verfahren nach BImSchG Genehmigung
  • Genehmigung für Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs in einem vereinfachten Verfahren beantragen
  • zuständig: die für Sie zuständige Behörde
  • Antrag mit ELiA oder schriftlich
  • Zuständig: das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein
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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Landesamt für Umwelt

Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Telefon: +49 4347 704-0

Webseite: Landesamt für Umwelt
Webseite: Kontaktformular
E-Mail: invasive.arten@lfu.landsh.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00-15.00 Uhr
Freitag von 9.00-12.00 Uhr