Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
Volltext
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.
Ansprechpunkt
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Zuständige Stellen und Formulare
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel
Telefon: +49 4103 707-0
Telefax: +49 4103 707-300
Webseite:
https://www.wedel.de
E-Mail:
ordnungsbehoerde@stadt.wedel.de
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Frau Paramin-Priefert
Zimmernummer: Etage: Erdgeschoss | Zimmer: 30Telefon: +49 4103 707-240
Telefax: +49 4103 70788-240
E-Mail: H.Paramin-Priefert@stadt.wedel.de