Gebühren bei einer Auslandsadoption bezahlen
Volltext
Es gibt Gebühren für die Durchführung einer Eignungsprüfung durch eine staatliche Adoptionsvermittlungsstelle und für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens. Die Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes informiert über die Höhe der Kosten und begleitet den Prozess.
Im Rahmen der Adoption eines Kindes aus dem Ausland entstehen weitere Kosten. Dabei handelt es sich um Kosten für Flüge, Unterkünfte, Beglaubigungen, Übersetzungen von Urkunden und Eignungsberichten sowie für den Dokumentenversand.
Was für Gebühren gibt es im Rahmen einer Adoption eines Kindes aus dem Ausland?
Gebühren
Gebühr: 1.300,00 EUR
Vorkasse: nein
Für eine Eignungsprüfung nach § 7b Absatz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes.
Gebühr: 1.200,00 EUR
Vorkasse: nein
Für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens einschließlich einer länderspezifischen Eignungsprüfung nach § 7c Absatz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes.
Ansprechpunkt
Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA) in Hamburg.
zuständige Stelle
Eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes.
Handlungsgrundlage(n)
Kurzfassung
- Gebührenerhebung bei einer internationalen Adoption Erhebung
- Es entstehen verschiedene Kosten
- Behördenseitig gibt es Gebühren für die Eignungsprüfungen
weiterführende Informationen
Zuständige Stellen und Formulare
Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (GZA)
Südring 32
22303 Hamburg, Freie und Hansestadt
Telefon: +49 40 42863-5006
Telefax: +49 40 42863-5188
Webseite:
https://www.hamburg.de/gza
E-Mail:
gza@bsg.hamburg.de