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Für Kurzfilmpreis SHORT TIGER bewerben

Volltext

Die Filmförderungsanstalt (FFA) vergibt jährlich den Kurzfilmpreis SHORT TIGER. Mit dem Kurzfilmpreis SHORT TIGER zeichnet eine Expertenjury jährlich bis zu 5 Kurzfilme mit einer Länge von bis zu 5 Minuten aus.

Alle nominierten Kurzfilme bekommen ein Preisgeld in Höhe von EUR 5.000. Das Preisgeld ist zweckgebunden. Die Gewinner können es für die Produktion oder Vorbereitung eines neuen Films benutzen. Zusätzlich werden die Kurzfilme in den Kurzfilmverleih Hamburg aufgenommen.

Die mit dem SHORT TIGER ausgezeichneten Kurzfilme werden Teil des Programms NEXT GENERATION SHORT TIGER auf den Internationalen Filmfestspielen in Cannes. In den Folgemonaten wird das Programm weltweit

  • bei den von German Films organisierten Festivals des deutschen Films und
  • weiteren internationalen Festivals

gezeigt.

Ihren Vorschlag für den Kurzfilmpreis SHORT TIGER reichen Sie schriftlich bei der AG Kurzfilm oder bei German Films über Ihre Hochschule ein.

Hinweis
Bei der Filmförderungsanstalt (FFA) und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) finden Sie weitere Möglichkeiten der Filmförderung.

Schlagen Sie Kurzfilme für den Kurzfilmpreis SHORT TIGER vor.

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihren Vorschlag für den Kurzfilmpreis SHORT TIGER schriftlich bei German Films (Hochschulen) und AG Kurzfilm (freie Filmschaffende) einreichen.

  • Laden Sie das Formular zum Einreichen Ihres Vorschlags von der Internetseite der FFA, German Films oder der AG Kurzfilm herunter.
  • Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Freie Filmschaffende:
    • Senden Sie das Formular und einen passwortgeschützten Streaming-Link (kein Download) an die AG Kurzfilm.
  • Filmhochschulen:
    • Senden Sie das Formular und Ihren Kurzfilm als MPEG4/H.264 Video-Datei (Per Download oder auf Datenträger) oder auf 2 DVDs an German Films.
  • Eine Expertenjury entscheidet über die Nominierung Ihres Kurzfilms.
  • Die besten deutschen Kurzfilme werden im Frühjahr im Rahmen einer Veranstaltung mit dem FFA-SHORT TIGER prämiert und sind anschließend Teil des Programms NEXT GENERATION SHORT TIGER auf den Internationalen Filmfestspielen Cannes.

Gebühren

  • keine

Fristen

  • Einreichung der Vorschläge: variabel, die Ausschreibung wird in der Presse veröffentlicht

Hinweis
Das genaue Einreichdatum variiert jedes Jahr.

Bearbeitungsdauer

  • Auswahl der Filme: 2 bis 3 Monate nach Einreichung
  • Preisverleihung: 4 bis 5 Monate nach Einreichung
  • Premiere in Cannes: 6 Monate nach Einreichung

Voraussetzungen

Vorschläge für eine Auszeichnung können einreichen:

  • deutsche Filmhochschulen
  • deutsche Fach- und Kunsthochschulen mit Filmausbildung
  • AG Kurzfilm - Bundesverband Deutscher Kurzfilm

Weitere Voraussetzungen:

  • der Kurzfilm darf nicht länger als 5 Minuten sein.
  • Regisseurinnen und Regisseure dürfen bei der Einreichung nicht älter als 35 Jahre sein.

erforderliche Unterlagen

Mit dem Vorschlag müssen Sie einreichen:

  • Ihren Kurzfilm als
    • Streaming-Link oder
    • Videodatei oder
    • DVD

Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform nötig: ja
  • persönliches Erscheinen: nein

Kurzfassung

  • Bewerbung für Kurzfilmpreis Short Tiger Gewährung
  • mit dem Kurzfilmpreis SHORT TIGER werden Kurzfilme mit einer Länge von bis zu 5 Minuten ausgezeichnet
  • die Kurzfilme müssen sich in besonderer Weise für den Einsatz vor einem großen Kinopublikum eignen
  • Vorschläge für eine Auszeichnung können einreichen:
    • deutsche Filmhochschulen
    • Fach- und Kunsthochschulen mit Filmausbildung
    • AG Kurzfilm – Bundesverband Deutscher Kurzfilm
  • Höhe des Preisgeldes:
    • EUR 5.000 (für Nominierungen und Gewinner)
  • Auskunft durch: Filmförderungsanstalt (FFA), German Films und AG Kurzfilm
  • Beantragung über: Antrag muss schriftlich über German Films (Filmhochschulen) oder AG Kurzfilm (freie Szene) gestellt werden
  • zuständig: German Films, AG Kurzfilm
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
AG Kurzfilm e.V. - Bundesverband Deutscher Kurzfilm

Förstereistraße 36
01099 Dresden, Stadt

Telefon: +49 351 40455-75
Telefax: +49 351 40455-76

Webseite: Internetseite der AG Kurzfilm - Bundesverband Deutscher Kurzfilm
E-Mail: info@ag-kurzfilm.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

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Adresse:
Filmförderungsanstalt (FFA) German Federal Film Board Anstalt des öffentlichen Rechts

Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin, Stadt

Telefon: +49 30 27577-0
Telefax: +49 30 27577-111

Webseite: Internetseite der Filmförderungsanstalt (FFA)
E-Mail: info@ffa.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr

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Adresse:
Filmförderungsanstalt (FFA) German Federal Film Board Anstalt des öffentlichen Rechts, Förderbereich Kurzfilmpreis Short Tiger

Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin, Stadt

Telefon: +49 30 27577-0
Telefax: +49 30 27577-444

Webseite: Internetseite der Filmförderungsanstalt (FFA)
E-Mail: presse@ffa.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

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Adresse:
German Films Service + Marketing GmbH

Herzog-Wilhelm-Straße 16
80331 München, Landeshauptstadt

Telefon: +49 89 599787-0
Telefax: +49 89 559787-30

Webseite: Internetseite der German Films Service + Marketing GmbH
E-Mail: info@german-films.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr