Skip to main content Skip to page footer

Frühförderung Hörgeschädigte

Volltext

Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge) spezielle Hörüberprüfungsverfahren. Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!

Sollten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung vermuten, sollten Sie dies durch spezielle Hörprüfungsverfahren überprüfen lassen.

Ansprechpunkt

An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe oder die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte.

erforderliche Unterlagen

  • Gelbes Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen,
  • Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind,
  • Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch eine(n) HNO-Ärztin/Arzt.

Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie können sich direkt anmelden.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zum Thema Frühförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Ärztekammer Schleswig-Holstein.

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Kreis Pinneberg - Fachdienst Teilhabe

Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn

Telefon: +49 4121 4502-3985
Telefon: +49 4121 4502-3927

Webseite: Fachdienst Teilhabe - Ansprechstelle "einfach teilhaben"
E-Mail: ansprechstelle@kreis-pinneberg.de

Öffnungszeiten:

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Ein Termin kann auch außerhalb der persönlichen Erreichbarkeit vereinbart werden.

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.