Frühförderung Hörgeschädigte
Volltext
Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge) spezielle Hörüberprüfungsverfahren. Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!
Sollten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung vermuten, sollten Sie dies durch spezielle Hörprüfungsverfahren überprüfen lassen.
Ansprechpunkt
An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe oder die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte.
erforderliche Unterlagen
- Gelbes Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen,
- Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind,
- Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch eine(n) HNO-Ärztin/Arzt.
Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie können sich direkt anmelden.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema Frühförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Ärztekammer Schleswig-Holstein.
Zuständige Stellen und Formulare
Kreis Pinneberg - Fachdienst Teilhabe
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon: +49 4121 4502-3985
Telefon: +49 4121 4502-3927
Webseite:
Fachdienst Teilhabe - Ansprechstelle "einfach teilhaben"
E-Mail:
ansprechstelle@kreis-pinneberg.de
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Ein Termin kann auch außerhalb der persönlichen Erreichbarkeit vereinbart werden.
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.