Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Betrieb - Anmeldung
Volltext
Zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut, das in den Verkehr gebracht werden soll, muss Ihr Betrieb bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
Ein Betrieb, der forstliches Vermehrungsgut, das in den Verkehr gebracht werden soll, erzeugen möchte, muss dies anmelden.
Gebühren
Keine
Ansprechpunkt
An das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).
Fristen
Die Bereisung durch die Zulassungskommission findet einmal jährlich im Oktober statt. Anträge sind daher bis Mitte des Jahres einzureichen.
erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag mit folgenden Angaben:
- Bestandsdaten der letzten Forsteinrichtung,
- aktuelle Forstkarten des betreffenden Bestandes.
Handlungsgrundlage(n)
Zuständige Stellen und Formulare
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
24062 Kiel
24171 Kiel
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Telefon: +49 431 988-0
Telefax: +49 431 988-7239
Webseite:
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
E-Mail:
schriftgutstelle@mekun.landsh.de
Montag 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr