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Förderungen als Person in der Kindertagespflege erhalten

Volltext

Wie viel Unterstützung Sie erhalten entscheidet das jeweilige Jugendamt.

Dabei werden folgende Faktoren beachtet:

  • Wie viele Stunden arbeiten Sie?
  • Wie viele Kinder betreuen Sie?
  • Welchen Förderbedarf haben die Kinder, die Sie betreuen?

Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen werden ebenfalls durch Beratungsangebote unterstützt.

Wenn eine Tagespflegeperson ausfällt, muss rechtzeitig eine andere Betreuung für das Kind organisiert werden.

Wenn Sie als Person in der Kindertagespflege arbeiten, können Sie spezielle Förderungen beantragen. 

Verfahrensablauf

  1. Sie stellen einen Antrag beim zuständigen Jugendamt.
  2. Das Jugendamt prüft Ihre Eignung und Unterlagen.
  3. Sie werden als Tagespflegeperson vermittelt.
  4. Sie können die Angebote zur fachlichen Beratung und Qualifizierung wahrnehmen.
  5. Sie bekommen die laufende Geldleistung monatlich ausgezahlt.

Ansprechpunkt

Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte

Voraussetzungen

  • Sie sind als Tagespflegeperson geeignet.
  • Sie verfügen über vertiefte Kenntnisse im Bereich der Kindertagespflege und könne diese entsprechend nachweisen.
  • Sie verfügen über kindergerechte Räumlichkeiten.

erforderliche Unterlagen

  • Nachweise zu Aufwendungen für Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung
  • Antrag auf Laufende Geldleistungen
  • Nachweise zur Qualifikation (zum Beispiel abgeschlossene Lehrgänge) 

Kurzfassung

  • Personen in Kindertagespflege können spezielle Förderungen beantragen
  • Höhe der Unterstützung entscheidet Jugendamt.
  • Folgende Faktoren werden berücksichtigt:
    • Anzahl der Arbeitsstunden
    • Anzahl der betreuten Kinder
    • Förderbedarf der betreuten Kinder
  • Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen ebenfalls durch Beratungsangebote unterstützt
  • Bei Ausfall einer Tagespflegeperson muss rechtzeitig Ersatzbetreuung organisiert werden
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