Förderung von Maßnahmen zur Fachkräftesicherung beantragen
Volltext
Wenn Sie ein Projekt zur Sicherung der Fachkräfte in Schleswig-Holstein durchführen möchten, kann Ihnen eine Förderung mithilfe eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zur Projektfinanzierung im Zuge der Fachkräfteinitiative Schleswig-Holstein (FI.SH) gewährt werden.
Gefördert werden Projekte zur Entwicklung und Erprobung von Maßnahmen zur Fachkräftesicherung insbesondere in folgenden Feldern:
- Verbesserung der Zusammenführung (Matching) von Arbeitsplatzangebot und nachfrage
- Gewinnung von Fachkräften in sogenannten Mangelberufen
- Gewinnung von Fach und Arbeitskräften aus dem Ausland
- Stärkung der Fachkräfteentwicklung für eine klimaneutrale Wirtschaft
- Regionale Fachkräfteprojekte
- Fachkräfte-Netzwerke für Branchen
Die Förderung wird als anteilige Finanzierung mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Die Höhe der Förderung beträgt maximal 70 Prozent der Ausgaben.
Die Personalausgaben werden nach dem Ist-Ausgabenprinzip sowie einer Pauschale in Höhe von 40 Prozent gewährt.
Wenn Sie Projekte zur Entwicklung von Maßnahmen der Fachkräftesicherung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Verfahrensablauf
- Sie füllen den Antrag aus und fügen alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Sie reichen den Antrag im Original mit rechtsverbindlicher Unterschrift beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus postalisch ein.
- Sie reichen den Antrag ebenfalls als PDF-Datei per E-Mail an fi.sh@wimi.landsh.de ein.
- Ihre Unterlagen werden geprüft und fehlende Unterlagen werden gegebenenfalls nachgefordert.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Bewilligung, eine Ablehnung wird Ihnen individuell mitgeteilt.
Gebühren
Ansprechpunkt
An das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Ein Antrag kann jederzeit eingereicht werden.
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Nach Eingang des Antrags setzt sich das Team nach einer ersten Durchsicht des Antrags bezüglich der weiteren Bearbeitung mit ihnen in Verbindung. Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem individuellen Aufwand der Nachbearbeitung des Antrags.
Voraussetzungen
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Sitz in Schleswig-Holstein
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Die Förderung kann nur für Projekte beantragt werden, mit denen noch nicht begonnen wurde.
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Fachliche und administrative Kompetenz zur Durchführung des Projekts
Zuwendungsempfängerinnen/ Zuwendungsempfänger sind gemäß § 23 LHO Stellen außerhalb der Landesverwaltung.
Gefördert werden jedoch ausschließlich folgende Träger mit Sitz in Schleswig-Holstein:
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Körperschaften des öffentlichen Rechts:
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Gebietskörperschaften (Kreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Ämter, amtsfreie Gemeinden)
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Berufskammern, Handwerkskammern, Innungen, Industrie- und Handelskammern
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Einrichtungen des öffentlichen und privaten Rechts:
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Stiftungen
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Institute
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Verbände
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rechtsfähige Vereine
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gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH)
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Einrichtungen der Wirtschaftsförderung
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Staatliche Hochschulen und staatlich anerkannte private Hochschulen
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Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein:
Als Unternehmen gilt jede rechtlich selbstständige Einheit unabhängig von ihrer Rechtsform, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig ist.
Trägerkooperationen sind möglich (siehe auch 4.3).
- Gesicherte Gesamtfinanzierung, der Eigenanteil muss mindestens 30 Prozent der Ausgaben betragen
- Zur Beschreibung des Alleinstellungsmerkmals müssen vorhandene Beratungs- und Serviceangebote, Initiativen, Maßnahmen und Projekte der Bundesagentur für Arbeit und anderer zuständiger Stellen vor Antragstellung geprüft werden.
- Die beantragte Förderung darf einen Betrag von 50.000 Euro insgesamt nicht unterschreiten.
erforderliche Unterlagen
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Aussagekräftige Projektbeschreibung mit:
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Darstellung des Inhalts und der Methoden
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Darstellung der Ziele und des zeitlichen und inhaltlichen Ablaufs des Projektes
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Angaben zum Personalschlüssel, zur Qualifikation des eingesetzten Personal sowie zur Ausstattung
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Ausgaben und Finanzierungsplan
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Gefordertes Prüfergebnis (Abgrenzung zu den Dienstleistungsangeboten der Bundesagentur für Arbeit und anderer zuständiger Stellen)
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Gegebenenfalls vorzulegende Kooperationsvereinbarungen
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Neben dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. Bei Vereinen
- Vereinsregisterauszug
- Nachweis über die vertretungsberechtige(n) Person(en) des Vereins (Vorstand oder Geschäftsführung)
2. Bei bereits erhaltenen De-minimis-Beihilfen
De-minimis Bescheinigungen der letzten drei Steuerjahre
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Rechtsbehelfsverzicht
Hinweise (Besonderheiten)
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
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Projekte, von denen nur ein einzelnes Unternehmen profitiert,
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Projekte, die ausschließlich Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen (z. B. Sprachförderung) im In- und Ausland beinhalten,
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Regulär anfallende Ausgaben und Gebühren (bspw. Studiengebühren, Schulgeld, Ausbildungsvergütungen, Verwaltungsgebühren),
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Baumaßnahmen und Investitionen,
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Projekte, in denen gewinnorientierte Dienstleistungsangebote und/oder Geschäftsmodelle entwickelt werden sollen.
Die im Antrag und in den sonstigen einzureichenden Unterlagen sind subventionserheblich. Hierüber ist eine Erklärung im Rahmen der Antragstellung abzugeben. Ändern sich subventionserhebliche Tatsachen, ist dies der Bewilligungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Bei vorsätzlichen oder leichtfertigen Falschangaben muss mit einer Strafverfolgung wegen Subventionsbetrugs gerechnet werden.
Kurzfassung
- Förderung von Maßnahmen zur Fachkräftesicherung Bewilligung
- Förderung für Projekte zur Entwicklung von Maßnahmen der Fachkräftesicherung
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Sitz in Schleswig-Holstein als
- Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Gebietskörperschaft
- Berufskammer, Handwerkskammer, Innung, Industrie- und Handelskammer
- Einrichtung des öffentlichen und privaten Rechts
- Einrichtung der Wirtschaftsförderung
- Staatliche Hochschule
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Voraussetzungen
- Projekt wurde noch nicht begonnen
- Fachliche und administrative Kompetenz
- Angemessenheit und Notwendigkeit der Ausgaben
- Gesicherte Gesamtfinanzierung, Eigenanteil mind. 30 Prozent der Ausgaben
- Angebote der Bundesagentur für Arbeit müssen vor Antragstellung geprüft worden sein
- Ausgaben dürfen 50.000 Euro nicht unterschreiten
- Zuständige Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Zuständige Stellen und Formulare
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
24171 Kiel
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
Telefon: +49 431 988-4760
Telefax: +49 431 988-4700
Webseite:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein
E-Mail:
poststelle@wimi.landsh.de