Förderung für die Beratung zur Erwerbsbeteiligung von Frauen beantragen
Volltext
Das vom Land Schleswig-Holstein geförderte Beratungsangebot „Frau & Beruf“ zielt darauf ab, die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen und ihre berufliche Situation zu verbessern. Es richtet sich an Frauen aus der „Stillen Reserve“ und Frauen, die ihr Beschäftigungsverhältnis oder ihre Beschäftigungssituation stabilisieren oder verbessern möchten. Dieses Beratungsangebot unterstützt auch die europäischen Grundsätze der Geschlechtergleichstellung und Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt.
Wenn Sie eine Stelle außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sind und über die notwendige Infrastruktur und Erfahrung mit der Zielgruppe verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung vom Land erhalten.
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Projektantrag online unter „Fördermittelantrag Frau & Beruf“ auf dem ServicePortal des Landes Schleswig-Holstein ein.
- Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem ServicePortal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
- In Ausnahmefällen können Sie den Projektantrag in Papierform bei der Investitionsbank SchleswigHolstein unter foerderprogramme@ib-sh.de anfordern und per Post einreichen. Zusätzlich zum Papierantrag senden Sie den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de.
Auswahl der Projektträger:
- Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus und der Investitionsbank SchleswigHolstein als Bewilligungsbehörde unter Anwendung eines Scoring-Modells bewertet und durch das Ministerium bestätigt.
- Die Investitionsbank SchleswigHolstein übernimmt als Bewilligungsbehörde die abschließende Antragsbearbeitung und erstellt die Bewilligungsbescheide für die ausgewählten Vorhaben.
- Sie erhalten die Förderung ebenfalls von der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Gebühren
Ansprechpunkt
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fristen
Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.
Voraussetzungen
Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie eine individuelle und ganzheitliche Orientierungsberatung für Frauen anbieten. Die Beratung hilft Frauen, passgenaue Strategien zu entwickeln, um am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen oder ihre Beschäftigungssituation zu verbessern. Zu Ihren Beratungszielen sollten gehören:
- Beruflicher Einstieg
- Beruflicher Wiedereinstieg
- Berufswechsel
- Beruflicher Aufstieg
- Teilzeitausbildung
- Existenzgründung
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Flexible Arbeitszeitmodelle
Zusätzliche Angebote
Neben der individuellen Beratung sollte Ihre Beratungsstelle Folgendes anbieten:
- Aktive Sensibilisierung von Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen für die Erschließung des Fachkräftepotentials von Frauen, z. B. im Hinblick auf flexible Arbeitszeitmodelle und familienorientierte Personalpolitik.
- Aufbau Spätestens sechs Monate nach Beginn der Projektlaufzeit bilden Sie mit den Trägern der anderen Regionen einen Beirat für regelmäßigen Austausch und Dialog mit arbeits- und wirtschaftspolitischen Akteuren sowie Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen in den Regionen.
Beratungsregionen
Es wird jeweils ein Träger in vier Regionen in Schleswig-Holstein gefördert:
- Region I: Kreis Nordfriesland, Kreis Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg
- Region II: Kreis Segeberg, Kreis Pinneberg, Kreis Steinburg, Kreis Dithmarschen
- Region III: Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kreis Plön, Städte Kiel, Neumünster
- Region IV: Kreis Ostholstein, Kreis Herzogtum-Lauenburg, Kreis Stormarn, Stadt Lübeck
Sie müssen einen festen Beratungsstandort pro Region haben.
Bei Bedarf können Sie eine Förderung von bis zu acht zusätzlichen Standorten pro Region erhalten.
Beratungsformate
Die Beratung kann persönlich an festen Beratungsstandorten, telefonisch oder in digitaler Form (per E-Mail oder Videokonferenz) erfolgen.
erforderliche Unterlagen
- Projektantrag
- Projektbeschreibung
- gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Hinweise (Besonderheiten)
Die Vorgaben der EU zur Kommunikations- und Öffentlichkeitarbeit sehen vor, dass der Zuwendungsempfänger oder die Zuwendungsempfängerin die Öffentlichkeit und die Teilnehmenden über die Zuwendung aus dem Arbeitsmarktprogramm und die Unterstützung der EU auf ihrer Website sowie in sozialen Medien, auf Unterlagen und Kommunikationsmaterial informieren.
Kurzfassung
- Förderung für die Beratung zur Erwerbsbeteiligung von Frauen Bewilligung
- Ziel: Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Verbesserung der Beschäftigungssituation von Frauen.
- Zielgruppe: Frauen aus der „Stillen Reserve“ sowie Frauen, die ihr Beschäftigungsverhältnis oder ihre Beschäftigungssituation stabilisieren oder verbessern möchten.
- Angebote: Individuelle und ganzheitliche Orientierungsberatung, Unterstützung bei beruflichem Einstieg, Wiedereinstieg, Berufswechsel, Aufstieg, Teilzeitausbildung, Existenzgründung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
- Im Falle des Bedarfs für einen komplexeren Beratungsansatz mit dem Ziel der Vorbereitung auf eine Integration in den Arbeitsmarkt, der Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses oder der Weiterentwicklung des Qualifikationsprofils kann ein Case-Management durchgeführt werden.
- Sensibilisierung von Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen zwecks Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Erschließung des Fachkräftepotentials von Frauen, z. B. durch direkte Ansprache von Personalverantwortlichen.
- Spätestens 6 Monate nach Beginn der Projektlaufzeit bilden die Träger der einzelnen Regionen einen Beirat für regelmäßigen Austausch und Dialog mit arbeits- und wirtschaftspolitischen Akteuren sowie Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen in den Regionen.
- Regionen: Region I (Kreis Nordfriesland, Kreis Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg), Region II (Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kreis Plön, Städte Kiel und Neumünster), Region III (Kreis Segeberg, Kreis Pinneberg, Kreis Steinburg, Kreis Dithmarschen), Region IV (Kreis Ostholstein, Kreis Herzogtum-Lauenburg, Kreis Stormarn, Stadt Lübeck)
- Beratungsformate: Persönliche Beratung, Telefonberatung und Online-Beratung.
weiterführende Informationen
Zuständige Stellen und Formulare
Investitionsbank Schleswig-Holstein für ESF
Zur Helling 5-6
24143 Kiel
Telefon: +49 431 9905-0
Telefax: +49 431 9905-3383
E-Mail:
info@ib-sh.de