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Förderung als Träger oder Trägerin für Alphabetisierungskurse beantragen

Volltext

Mit dieser Aktion werden Kurse für deutschsprechende, gering literalisierte Erwachsene gefördert, sowie eine Beratung, Information zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Akteuren der Arbeitswelt.

Wenn Sie Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und Alphabetisierungskurse anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für Ihre Personal- und Sachkosten erhalten.

Verfahrensablauf

Sie reichen den Projektantrag online unter „Fördermittelantrag Alphabetisierung und Grundbildung“ auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein ein.

  • Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
  • In Ausnahmefällen können Sie den Projektantrag in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de anfordern und per Post einreichen. Zusätzlich zum Papierantrag senden Sie den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de .

Auswahl der Projektträger:

  • Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreter/-innen des Ministeriums für Allgemeine und berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde unter Anwendung eines Scoring-Modells bewertet und durch das Ministerium bestätigt.
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein übernimmt als Bewilligungsbehörde die abschließende Antragsbearbeitung und erstellt die Bewilligungsbescheide für die ausgewählten Vorhaben.
  • Sie erhalten die Förderung ebenfalls von der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

Gebühren

Ansprechpunkt

Investitionsbank des Landes Schleswig-Holstein

Fristen

Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.

zuständige Stelle

Voraussetzungen

Projektträger, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben sowie über eine Anerkennung gemäß schleswig-holsteinischem Weiterbildungsgesetz und über die notwendige Infrastruktur und Erfahrung mit der Zielgruppe verfügen.

erforderliche Unterlagen

  • Hauptantrag
  • Projektbeschreibung
  • gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurzfassung

  • ESF Plus – Fördermittel von Personal, Gemein- und Sachkosten für Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung, Beratungsleistungen und eine ergänzende Öffentlichkeitsarbeit
  • Förderangebote im Rahmen des Landesprogramms Arbeit 2021–2027
  • Aktion Alphabetisierung und Grundbildung
  • Förderung von Projektträgern, die Kursangebote und Informationen bzw. Beratungen für gering literarisierte Erwachsene anbieten
  • Antragsvoraussetzungen:
    • Projektträger außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
    • Anerkennung gemäß Weiterbildungsgesetz über notwendige Infrastruktur und Kenntnisse
  • Antrag online und schriftlich

weiterführende Informationen

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Investitionsbank Schleswig-Holstein für ESF

Zur Helling 5-6
24143 Kiel

Telefon: +49 431 9905-0
Telefax: +49 431 9905-3383

E-Mail: info@ib-sh.de