Skip to main content Skip to page footer

Förderung als Betreiber oder Betreiberin einer Produktionsschule beantragen

Volltext

Förderung von gleichnamigen Einrichtungen in Schleswig-Holstein, die junge, nicht mehr schulpflichtige Menschen ohne berufliche Perspektive unterstützen, die zuvor durch Lernmüdigkeit, fehlende Basiskompetenzen oder psychische Beeinträchtigungen aus dem Bildungsprozess ausgeschieden sind. Ziel ist es, diese jungen Menschen sozial zu stabilisieren und schrittweise ihre Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen. Dazu werden praxisnahe Fertigkeiten und Fähigkeiten (z. B. Holzverarbeitung, Garten- und Landschaftsarbeit), soziale und persönliche Kompetenzen vermittelt sowie weitere Bildungsdefizite verringert.

Wenn Sie Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und über eine entsprechende Zertifizierung verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für Ihre Personal-, Gemein- und Sachkosten für den Betrieb einer Produktionsschule erhalten.

Verfahrensablauf

Sie reichen den Projektantrag online unter „Fördermittelantrag Produktionsschulen“ auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein ein.

  • Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
  • In Ausnahmefällen können Sie den Projektantrag in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de anfordern und per Post einreichen. Zusätzlich zum Papierantrag senden Sie den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de.

Auswahl der Projektträger:

  • Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreter/innen des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde unter Anwendung eines Scoring-Modells bewertet und durch das Direktorium des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein bestätigt.
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein übernimmt als Bewilligungsbehörde die abschließende Antragsbearbeitung und erstellt die Bewilligungsbescheide für die ausgewählten Vorhaben.
  • Sie erhalten die Förderung ebenfalls von der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

Gebühren

Ansprechpunkt

Investitionsbank des Landes Schleswig-Holstein

Fristen

Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.

Voraussetzungen

Projektträger die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sowie Erfahrung in der Durchführung von Produktionsschulkonzeptionen haben. Eine AZAV-Zertifizierung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ist verpflichtend.

erforderliche Unterlagen

  • Hauptantrag
  • Projektbeschreibung
  • gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurzfassung

  • ESF Plus – Fördermittel von Personal, Gemein- und Sachkosten für Produktionsschulen
  • Förderangebote im Rahmen des Landesprogramms Arbeit 2021-2027
  • Aktion Produktionsschulen
  • Antragsvoraussetzungen:
    • Projektträger mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein als Betreiber/-in von Produktionsschulen
  • Antrag online oder schriftlich

weiterführende Informationen

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Investitionsbank Schleswig-Holstein für ESF

Zur Helling 5-6
24143 Kiel

Telefon: +49 431 9905-0
Telefax: +49 431 9905-3383

E-Mail: info@ib-sh.de