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Fleischgewinnung / Schlachtung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Volltext

Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:

  • Rinder,
  • Schweine,
  • Schafe,
  • Ziegen,
  • Pferde und andere Huftiere,
  • Geflügel,
  • Hasentiere,
  • Farmwild.

Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.

Wer Tiere schlachten möchte, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, muss die Tiere amtlich untersuchen lassen.

Gebühren

Es fallen Gebühren gemäß Gebührensatzung der zuständigen Stelle an. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Ansprechpunkt

  • An das Veterinäramt (Amtstierarzt) oder
  • an das Lebensmittelüberwachungsamt der Kreise oder kreisfreien Städte.

Fristen

Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Behörde bekannt zu geben.

Notschlachtungen sind hiervon separat zu betrachten; in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Behörde zu informieren.

erforderliche Unterlagen

Informationen zur Lebensmittelkette.

Hinweise (Besonderheiten)

Gewerbliche Schlachtungen dürfen (seit 1. Oktober 2010) nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben ( Lebensmittelunternehmen ) durchgeführt werden.

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Kreis Pinneberg - Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn

Telefon: +49 4121 4502-2206
Telefax: +49 4121 4502-92324

Webseite: Kreis Pinneberg/ Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
E-Mail: vetamt@kreis-pinneberg.de

Öffnungszeiten:

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.